Oberstufenschule Uettligen
Schülerweg 18
3043 Uettligen
031 829 31 10
Von den heutigen Schulen wird einiges verlangt: Leitbilder, Schulprogramme, Krisen-, Kommunikations-, Präventions-, Berufswahlkonzepte usw. Bei uns ist das alles und noch viel mehr vorhanden. Das meiste kann auf unserer Homepage eingesehen werden, Präventionsanlässe finden - zu verschiedenen Themen und unterschiedlich organisiert - jährlich statt. Das Schulprogramm dient als Grundlage für die Schulentwicklung der nächsten drei Jahre.
Die kantonalen Behörden und das regionale Inspektorat RIBEM machen mit der Schulleitung und der Leitung Bildung und Kultur regelmässig Controlling und Standortgespräche, die Qualitätssicherung wird durch IQES (Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Evaluation in Schulen) und Stellwerkchecks gestützt. Auch bei schwierigen Schulsituationen und wenn disziplinarische Verstösse erfolgen, muss die Schule reagieren können. Dazu haben wir nebst der andernorts auch üblichen Hausordnung einen Massnahmenkatalog geschaffen, den Sie dieser Rubrik entnehmen können.
Aber wichtiger als alle Konzepte sind die Menschen, die an einer Schule wirken! Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Behördenmitglieder und alle anderen am Schulbetrieb Beteiligten müssen gut zusammenarbeiten, sich gegenseitig schätzen und respektieren, damit eine Schule blühen und gedeihen kann.
Klassenlehrpersonen
Klassenlehrpersonen
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Die Integrative Förderung (IF) unterstützt die Schule in ihrem Anliegen, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf in den Regelklassen zu unterrichten.
Ziele der IF sind die Prävention von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensproblemen, das Erfassen von besonderem Förderbedarf und die heilpädagogische Förderung. Die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler Beteiligten gehört zum Kern ihrer Aufgabe.
Die Zuweisung zur IF erfolgt bei komplexeren Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten im Einverständnis mit den Eltern durch die kantonale Erziehungsberatung (EB) oder durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Schülerinnen und Schüler mit leichten Lern- oder Entwicklungsauffälligkeiten können nach Rücksprache mit den Eltern durch die Schulleitung direkt für eine begrenzte Dauer der Integrativen Förderung zugewiesen werden. Die IF findet innerhalb oder ausserhalb des Klassenzimmers statt.
Das Unterrichtsangebot Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an der Oberstufe Uettligen unterstützt anderssprachige Jugendliche ohne oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Die Betroffenen sollen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg in Schule, Beruf und zur Schweizer Kultur.
Schulsozialarbeit ist eine Dienstleistung der Schulen Uettligen und Meikirch. Die Absicht der Schulsozialarbeit ist es, soziale Probleme und Spannungen zwischen Schule, Familie und Gesellschaft aufzufangen. Schulsozialarbeit setzt sich zum Hauptziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Aufwachsens und Erwachsenwerdens zu begleiten. Sie fördert die Konflikt- und Problembewältigung der Jugendlichen und stärkt sie in ihren sozialen Kompetenzen, so dass die Kinder und Jugendlichen lernen, mit den Schwierigkeiten des Lebens aktiv umzugehen. Neben der Zielgruppe Kinder und Jugendliche unterstützt die Schulsozialarbeit Lehrpersonen und Eltern in ihrem psychosozialen und erzieherischen Auftrag und bietet professionelle Hilfe. Im gemeinsamen Gespräch fällt es oftmals leichter, nach Lösungen zu suchen. Im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit soll mit allen Beteiligten ein gutes Schulklima gefördert werden. Die Angebote der Schulsozialarbeit sind freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Das Angebot der Schule ergänzt den obligatorischen Unterricht auf der Sekundarstufe I. Die Interessen und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung des Angebots der Schule berücksichtigt. Angebote werden in der Regel semester- oder schuljahresweise organisiert und angeboten.
Ab dem 8. Schuljahr kann Italienisch als dritte Fremdsprache im Rahmen des fakultativen Unterrichts belegt werden.
Das Fach Latein wird ab dem 8. Schuljahr in schuljahrübergreifenden Kursen in Zusammenarbeit mit der OS Hinterkappelen organisiert.
Gymnasialer Bildungsgang: Die Wahl von Latein als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt keine Kenntnisse voraus.
Der Oberstufenschule Uettligen steht für die Durchführung des fakultativen Unterrichts ein Lektionenpool zur Verfügung. Es wird daher nicht möglich sein, alle Kurse (Angebot der Schule, Schnupperkurse: Italienisch, Latein) auch wirklich durchzuführen. Ob ein Kurs zustande kommt, ist von der Anmeldezahl und von der Bewilligung durch das Inspektorat abhängig.
Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler gilt auf der Sekundarstufe I ein Richtwert 38 Lektionen. Es soll den Schülerinnen und Schülern möglich sein, zusätzlich zum obligatorischen Unterricht eine dritte Fremdsprache oder einzelne Kurse aus dem Angebot der Schule zu besuchen. Abweichungen vom Richtwert sind in Ab-sprache mit den Eltern möglich; sie sind von der Schulleitung zu bewilligen.
Die maximale Unterrichtszeit gilt auch dann, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Massnahmen wie Spezialunterricht, DaZ oder die Begabtenförderung besuchen.
Wer zusätzlich zum obligatorischen Unterricht an der Sekundarstufe I Unterricht an der Musikschule besucht, kommt insgesamt auf eine hohe wöchentliche Lektionenzahl. Die Schulleitung kann in solchen Fällen bewilligen, dass eine Schülerin oder ein Schüler als Kompensation vom obligatorischen Unterricht entlastet wird, sofern sie oder er in den entsprechenden Fachbereichen auch mit reduziertem Pensum deutlich mehr als die Grundansprüche erreicht. Das Gesuch ist durch die Eltern an die Schulleitung zu richten. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Grundlage: Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS); Stand 01.08.2019. Grundlage DVBS Artikel 9 (auszugsweise), 52 – 55
Die folgenden Punkte sind der Broschüre "werwiewas" - schuleMITeltern der Lehrerinnen und Lehrer Bern" entnommen. Diese Broschüre soll ein Leitfaden für Zusammenarbeit "Lehrpersonen - Eltern" darstellen.
Erziehungspflicht
Informationspflicht
Sie informieren die Lehrperson über gesundheitliche Probleme, die das Kind in seiner schulischen Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Schulwegsicherheit
Schulleitungen und Lehrpersonen treffen pädagogischdidaktische Entscheidungen. Sie sind die dafür ausgebildeten Fachleute. Die Eltern können darauf keinen Einfluss nehmen. Lehrpersonen setzen den Lehrplan gemäss den gesetzlichen Vorgaben, respektive den politischen Entscheidungen um. Sie müssen ihren Unterricht den beschlossenen Reformen immer wieder anpassen und weiterentwickeln.
Es gibt im Schulalltag immer wieder Situationen, mit denen die Beteiligten nicht zufrieden sind. Es ist wichtig zu wissen, wie vorzugehen ist, wenn Schwierigkeiten auftreten. Die hier dargestellten Kommunikationswege dienen als Leitfaden:
ELTERNBEITRÄGE AN SCHULLAGER UND SCHULREISEN
Kostenbeiträge der Eltern an obligatorischen Landschulwochen, Sportlager, usw. sind zulässig.
Für obligatorische Landschulwochen/Sportlager/Schulreisen sind Kostenbeiträge von CHF 15.00 bis CHF 25.00 pro Tag (Kosten, die zu Hause anfallen würden) möglich.
(Empfehlungen und Hinweise zur Finanzierung im Volksschulunterricht, Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Dezember 2020)
BEITRÄGE AN LAGER
Eltern können in begründeten Fällen Beiträge an Lager- und Schulreisekosten beantragen. Ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ist rechtzeitig vor Lager- oder Reisebeginn einzureichen.
2025 | |||||
Sommerferien | Sa | 05.07.2025 | bis | So | 10.08.2025 |
Herbstferien | Sa | 20.09.2025 | bis | So | 12.10.2025 |
Winterferien | Sa | 20.12.2025 | bis | So | 04.01.2026 |
2026 | |||||
Sportferien | Sa | 14.02.2026 | bis | So | 22.02.2026 |
Frühlingsferien (ab Freitag) | Fr | 03.04.2026 | bis | So | 19.04.2026 |
Sommerferien | Sa | 04.07.2026 | bis | So | 09.08.2026 |