Betreuung & Tagesschule

Die Tagesschule ist ein freiwilliges, schulergänzendes Betreuungsangebot. Es bildet mit den Bildungsinstitutionen (Kindergarten, Basisstufe, Primarstufe, Sekundarstufe 1) eine Einheit und unterstützt diese beim Erfüllen ihres Bildungsauftrags.
Die Tagesschule ermöglicht den Kindern, in altersdurchmischten Gruppen neue Erfahrungen zu sammeln. Sie können voneinander und miteinander lernen. Ihre Sozialkompetenzen werden gefördert.
Nebst dem gemeinsamen Mittagstisch werden Ämtli erledigt, Hausaufgaben gemacht und gespielt.
Die Kinder nützen verschiedene Angebote, wo sie je nach Bedürfnis Ruhe und Aktivität finden. Es wird gespielt, gebastelt, gemalt, spaziert, gesungen, erzählt, gegessen, geturnt, ausgeruht und vieles mehr.
Das Tagesschul-Team orientiert sich an den Rahmenbedingungen der Schule und an den Tagesschulverordnungen des Kantons Bern und der Gemeinde Wohlen.
Tagesschulverordnung Wohlen bei Bern
Ansprechpersonen
Bereichsleitung Tagesschulen Gemeinde Wohlen
Hess Andrea
Leitung Ferienbetreuung Gemeinde Wohlen
Leitung Tagesschule Serafin Hinterkappelen
Leitung Tagesschule OS Hinterkappelen
Leitung Tagesschule Murzelen/Innerberg
Leitung Tagesschule OaSee Wohlen
Leitung Tagesschule Uettligen
Leitung Tagesschule OS Uettligen
Tagesschulanmeldung Schuljahr 2026/27
Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/27 erfolgt ab dem 30. März 2026 ausschliesslich online auf kiBon. Das Anmeldefenster für das Schuljahr 2026/2027 schliesst am 15. Mai 2026 (Anmeldeschluss)!
Folgende Module stehen Ihnen in kiBon zur Auswahl
Primarschule Hinterkappelen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule Serafin finden Sie hier

Oberstufe Hinterkappelen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule OS Hinterkappelen finden Sie hier

Primarschule Innenberg/ Murzelen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule Murzelen-Innerberg finden Sie hier

Oberstufe Uettligen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule OS Uettligen finden Sie hier

Primarschule Uettligen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule Primarschule Uettligen finden Sie hier

Primarschule Wohlen
Die aktuellen Betreuungsmodule ersehen Sie in untenstehender Übersicht.
Die Informationen zur Anmeldung an der Tagesschule OaSee finden Sie hier

Informationen (bzw. Anleitung) der Schulen zur Tagesschulanmeldung
Für die Online-Anmeldung finden hier eine Schritt für Schritt-Anleitung
FAQ - Fragen und Antworten
Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen zur Anmeldung mit kiBon, der kantonalen Software für Tagesschulanmeldungen.
🔍Fehlermeldungen in kiBon⁉
Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich
Antwort Fall 1
Grund dafür kann sein, dass die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt oder noch nicht bearbeitet wurde. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie das Geburtsdatum von Antragsteller 1 korrekt ausgefüllt haben.
▶ Üblicherweise ist in diesem Zustand die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt. Nach Eingabe der Steuererklärung können auch ein paar Tage vergehen, bis diese über die Schnittstelle abrufbar ist. Eine weitere Möglichkeit für diesen Fehler ist, dass das Geburtsdatum des Antragstellers, für welchen die Steuerdaten abgefragt werden, falsch eingegeben wurde. kiBon sendet die ZPV-Nummer der steuerpflichtigen Person, sowie deren Geburtsdatum an die Steuerschnittstelle. Die Steuersysteme prüfen, ob die beiden Angaben übereinstimmen und falls nicht, erhalten wir diese Antwort.
Antwort Fall 2
Die Abfrage liefert eine Steuererklärung als Resultat, die für eine Einzelperson eingereicht wurde. Sie haben angegeben, dass die Steuererklärung gemeinsam mit einer anderen Person eingereicht wurde.
▶ Die Antragstellenden haben in kiBon angegeben, dass die Steuererklärung zusammen ausgefüllt wurde. Die Schnittstelle findet aber nur eine Steuererklärung, die alleine ausgefüllt wurde. Bitte korrigieren.
Antwort Fall 3
Die Abfrage liefert eine Steuererklärung als Resultat, die gemeinsam mit einer anderen Person eingereicht wurde. Sie haben angegeben, dass die Steuererklärung alleine eingereicht wurde.
▶ Die Antragstellenden haben in kiBon angegeben, dass die Steuererklärung alleine eingereicht wurde. Die Schnittstelle findet aber nur eine Steuererklärung, die zusammen mit einem Partner ausgefüllt wurde (verheiratet, eingetragene Partnerschaft). Bitte korrigieren.
Antwort Fall 4
Das Geburtsdatum von Antragsteller 2 gemäss Steuererklärung stimmt nicht mit dem Geburtsdatum überein, das in kiBon angegeben wurde.
▶ Dieser Fehler kommt nur bei einer gemeinsam eingereichten Steuererklärung vor. kiBon sendet in diesem Fall die ZPV-Nummer von Antragsteller 1 und die Geburtsdaten von Antragsteller 1 und Antragsteller 2 an die Steuersysteme. Diese prüfen, ob das Geburtsdatum von Antragsteller 2 mit dem Geburtsdatum vom Partner der Steuererklärung übereinstimmt. Falls nicht, wird dieser Fehler gesendet. Siehe auch «Spezialfall verheiratete Paare»
Antwort Fall 5
Die Abfrage liefert eine unterjährige Steuererklärung als Antwort. Sie müssen die Daten manuell eingeben und die entsprechenden Belege einreichen.
▶ Bei unterjährigen Fällen können die Steuersysteme keine Angaben liefern. Das ist z.B. bei einem Todesfall oder bei Zuzug innerhalb des abgefragten Steuerjahres so. Diese Fehlermeldung kommt direkt aus den Steuersystemen. Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.
Antwort Fall 6
Für Mailadresse ist keine ZPV-Nummer hinterlegt.
▶ Diese Nachricht kommt direkt aus kiBon. kiBon findet für den Antragsteller 1 keine ZPV-Nummer. Dies kann sein, wenn im BE-Login kein ID-Nachweis gemacht wurde (Steuerdaten nicht mit diesem BE-Login ausgefüllt) oder wenn sich der Antragsteller mit einem anderen BE-Login eingeloggt hat. Das korrekte BE-Login kann auch nachträglich verknüpft werden. Siehe dazu «BE-Login nachträglich verknüpfen»
Antwort Fall 7
Für Antragsteller 2 ist keine ZPV-Nummer hinterlegt.
▶ Diese Nachricht kommt direkt aus kiBon. In einem Antrag mit Konkubinat wurde versucht, die Steuerdaten von Antragsteller 2 abzufragen. Diese wurden aber noch nicht mit kiBon verknüpft, oder ein falsches BE-Login wurde verknüpft. Siehe dazu «BE-Login nachträglich verknüpfen»
Abweichender Partner. Die Daten müssen manuell ausgefüllt werden.
Dieser Fehler kommt direkt aus den Steuersystemen und betrifft selbständige steuerpflichtige Personen mit einer Veränderung der Haushaltstruktur (Trennung/Scheidung/Heirat) in den zwei Vorperioden (N-2 und N-1). Begründung der Steuersysteme: «Je nach der Konstellation können wir die Zahlen aus Vorperioden nicht sicherstellen, besonders wenn der Ex-Mann oder die Ex-Frau eine neue Partnerschaft startet.» Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.
Unregelmässigkeit in der Veranlagung. Die Daten müssen manuell ausgefüllt werden.
Falls die steuerpflichtige Person nach Ermessen veranlagt wird (Ermessenstaxation), dann liefern die Steuersysteme keine Daten. Aufgrund des Steuergeheimnisses darf dies aber in kiBon nicht so ausgewiesen werden. Wir zeigen in diesem Fall die Meldung «Unregelmässigkeit in der Veranlagung». Der Steuerfall wurde aber korrekt gefunden und es würde in diesem Fall keinen Sinn machen, das Geburtsdatum etc. zu überprüfen.
Abfrage erneut versuchen
Sofern das Problem für die nicht erfolgreiche Abfrage direkt behoben werden kann (z.B. falsches Geburtsdatum korrigieren, Frage betreffend alleiniger Steuererklärung korrigieren etc.), kann die Abfrage erneut gestartet werden: "Sind Sie einverstanden, dass die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen aus den Steuerdaten abgerufen werden? --> JA -->Erneut versuchen.
BE-Login nachträglich verknüpfen
Die Daten konnten nicht von den Steuersystemen auf die Frage Sind Sie einverstanden, dass die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen aus den Steuerdaten abgerufen werden? --> JA" übernommen werden, da für "XY" keine ZPF-Nr. in kiBon hinterlegt ist. "Klicken Sie hier, um eine Einladungsmail zur Hinterlegung der ZPV-Nummer zu erhalten."
Falls die ZPV-Nummer nicht mit dem BE-Login verknüpft ist, kommt eine Meldung mit dem Hinweis, dass dies nachgeholt werden kann. Die Antragstellenden müssen dafür auf «Klicken Sie hier, um eine Einladungsmail zu erhalten» klicken. " Nun kann die Maildresse eingetragen werden, mit welcher das BE-Login für die Steuerdaten erstellt wurde:
📨 Die Antragstellenden erhalten dann eine Einladung (E-Mail) mit einem Link auf diese Mailadresse.
Wichtig ist, dass die Antragstellenden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in kiBon eingeloggt sind. Mittels Klick auf diesen Link gelangen sie zum BE-Login und können sich dort anmelden, um das BE-Login (ZPV-Nummer) mit ihrem Antrag in kiBon zu verknüpfen. Danach kann die Abfrage erneut versucht werden.
Derselbe Prozess ist auch für Paare möglich, die die Steuererklärung nicht gemeinsam ausfüllen (Konkubinat). In diesem Fall hat der Antragsteller 2 initial nie ein verknüpftes BE-Login, weil dieses zum Antragsteller 1 gehört und die Steuerdaten nicht zusammen ausgefüllt werden. Falls der Antragsteller 2 die Steuerdaten also auch abfragen muss, muss der oben genannte Prozess für Antragsteller 2 gestartet werden.
Spezialfall verheiratete Paare
Verheiratete Paare haben je eine eigene ZPV-Nummer, aber eine gemeinsame Steuererklärung.
- TaxMe wurde mit dem BE-Login des Mannes ausgefüllt.
- Die Frau macht den Antrag in kiBon.
- Da die Frau allerdings weiss, dass sie das BE-Login verwenden muss, mit dem die Steuerdaten ausgefüllt wurden, loggt sie sich mithilfe des BE-Logins des Mannes in kiBon ein.
- (Die Steuerabfrage würde auch mit ihrem eigenen BE-Login funktionieren, da die beiden ja verknüpft sind. Das weiss die Frau aber nicht.)
- kiBon erhält jetzt die ZPV-Nummer des Mannes, die Frau gibt aber sich als Antragstellerin 1 ein. kiBon schickt also die ZPV-Nummer des Mannes und das Geburtsdatum der Frau an die Steuersysteme. Dort schlägt die Prüfung des Geburtsdatums fehl.
kiBon behandelt diesen Spezialfall folgendermassen: Bei gemeinsam ausgefüllten Anträgen versendet kiBon zuerst die ZPV-Nummer zusammen mit dem Geburtsdatum von Antragsteller 1. Falls eine Fehlermeldung zurückkommt (Geburtsdatum stimmt nicht überein), schickt kiBon dieselbe ZPV-Nummer noch einmal zusammen mit dem Geburtsdatum von Antragsteller 2. Falls in diesem Fall Steuerdaten empfangen werden, wird der Antrag entsprechend ausgefüllt.
👉Allgemeine Fragen
Welche Betreuungszeiten werden angekreuzt?
- Es können nur ganze Module gewählt werden.
- Stimmen Sie die Module auf Ihre Bedürfnisse und den Stundenplan Ihres Kindes ab (inklusive Wahlfächer, Musik- und Sportstunden). Kreuzen Sie nur Module an, die Sie benötigen.
- Am Mittwochnachmittag sind wir darauf angewiesen, dass Sie Ihr(e) Kind(er) für alle Nachmittagsmodule anmelden. Nur so können wir Projekte und Ausflüge planen.
Wo notiere ich Mahlzeitenwünsche, Allergien, Medikamente?
Sie werden in kiBon automatisch nach dem Erfassen der gebrauchten Betreuungszeiten zu den Mahlzeitenwünschen gefragt. Eine Antwort ist zwingend. Bei fehlender Antwort kann nicht zur nächsten Frage übergegangen werden.
Allergien und Medikamente sowie Hinweise, die für unsere Betreuung wichtig sind, sind unter unter «Bemerkungen» aufzuführen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Kind aufgenommen wurde?
Die Aufnahme in die Tagesschule ist für jedes Kind gewährleistet, für welches bis am 18. Mai 2026 eine unterschriebene Freigabequittung aus kiBon an die Gemeinde Wohlen verschickt wurde und für das keine Rechnungen mehr ausstehend sind. Zu spät erfolgte Anmeldungen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden (Bsp. bei Zuzug im Laufe des Schuljahres).
Kann ich auch kürzere Module wünschen, wenn mein Kind wegen dem Training die Tagesschule früher verlassen muss?
Es können nur ganze Module gewählt werden.
Kann ich während des Schuljahres noch Betreuungsänderungen wünschen?
Die Anmeldung ist für die Dauer des ganzen Schuljahres verbindlich.
Eine Kündigung auf Semesterende 31. Januar bzw. Semesterbeginn 1. Februar ist möglich und muss begründet und schriftlich bis spätestens am 10. Dezember erfolgen.
Eine Neuanmeldung ist über kiBon auf Semesterbeginn 1. Februar möglich.
Erhöhung der Betreuungszeit: Melden Sie sich direkt bei der zuständigen Tagesschulleitung.
Wann erhalte ich Bescheid, welche Betreuungen definitiv durchgeführt werden?
Das Departement Bildung und Kultur entscheidet über die Durchführung der einzelnen Module (es erfordert mindestens 5 Anmeldungen pro Modul). Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Bestätigung des Tarifs und der definitiven Module aus kiBon bis Ende Juni.
Wieso sehe ich auf der Bestätigung aus kiBon nicht, dass ich eine kürzere Periode gewünscht habe (quartals- oder semesterweiser Besuch eines Wahlfachs) oder einen Rabatt erhalte (unzumutbare Mittagszeit, Spezialvereinbarung Mittagessen, etc.)?
Die Module können in kiBon nur für ein ganzes Schuljahr ausgewählt werden. Bitte Änderungen der Betreuungszeit aufgrund eines Wahlfachs oder Rabatte wegen einer unzumutbaren Mittagszeit unter Bemerkungen notieren. Die Tagesschulleitung wird der Gemeinde Wohlen eine entsprechende Reduktion für die Rechnung melden. → Diese Reduktion ist bei der Anmeldung in KiBon noch nicht ersichtlich. Bitte kontrollieren Sie Ihre Rechnungen auf die Berücksichtigung bei der Anzahl der aufgeführten Teilnahmen oder beim Betrag (Rabatt).
💸Finanzielles
Wo finde ich die Tarife?
Der Tarif für die Betreuung richtet sich nach kantonalen Vorgaben und beträgt je nach Einkommen zwischen CHF 0.84 (Minimaltarif) und Fr. 13.14 (Maximaltarif). Es kann ein subventionierter Tarif gewünscht werden. Dieser stützt sich auf das Einkommen und Vermögen ab.
Den ungefähren Tarif können Sie mit der Tabelle im Tarifanhang zur Verordnung Tagesschule Wohlen oder mit dem Tarifrechner des Kantons www.bkd.be.ch -> Tarifrechner (pädagogisches Angebot) berechnen.
Muss ich auch Kinder angeben, die nicht in die Tagesbetreuung gehen?
Ja, damit Sie den korrekten Familienabzug erhalten, geben Sie alle Kinder an, welche bei Ihnen im selben Haushalt wohnen.
Ich lasse die Steuererklärung durch eine/n Treuhänder/in ausfüllen. Wie verknüpfe ich in kiBon diese Steuerdaten?
Die Steuererklärungen von Dr. Tax wurden an die Systeme der Steuerverwaltung des Kantons Bern angebunden. Wenn die Abfrage aus dem Steuersystem nicht möglich ist (z.B. weil die Steuererklärung nicht mit BE-Login eingereicht wurde), müssen die Antragsstellenden die finanziellen Verhältnisse manuell ausfüllen (siehe Frage und Anwort unten "Was mache ich, wenn ich die finanziellen Verhältnisse MANUELL erfassen will oder muss?" oder "unter Fehlermeldung: Der Abruf der Steuerdaten ist nicht möglich.").
Was mache ich, wenn ich die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt habe?
Wenn Sie die Steuererklärung noch nicht ausgefüllt haben, überspringen Sie den finanziellen Teil und wählen den Maximaltarif. Die Anmeldung wird mit dem Maximaltarif abgeschlossen, kann aber jederzeit in kiBon geändert werden. Der Maximaltarif gilt bis zur Verknüpfung der Steuerdaten.
Die nachträgliche Verknüpfung in kiBon liegt in der Verantwortung der Eltern!
Idealerweise geben Sie die Erlaubnis in kiBon, auf Ihre Steuerdaten zuzugreifen, gleich nach der Fertigstellung Ihrer Steuererklärung 2024, aber vor dem 15.10.2025, damit den Tagesschulsekretariaten genügend Zeit für die Anpassung des Tarifes bleibt. Wichtig: Nach der Rechnungsstellung können keine rückwirkenden Tarifkorrekturen gemacht werden. Die erste Rechnung wird anfangs November produziert.
Muss ich auch Kinder angeben, die nicht in die Tagesbetreuung gehen?
Ja, damit Sie den korrekten Familienabzug erhalten, geben Sie alle Kinder an, welche bei Ihnen im selben Haushalt wohnen.
Ich bezahle Quellensteuer und fülle keine Steuererklärung aus. Welche Dokumente braucht es?
Laden Sie den Jahreslohnausweis 2025 und PC /Bank Auszüge per 31.12.2025 als PDF oder Foto in kiBon hoch.
Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden
- Ihre Jahresnettolöhne (Belege: Jahreslohnausweise aller Arbeitsstellen im 2025)
- sowie PC /Bank Auszüge per 31.12.2025 als PDF oder Foto (Belege: Kontoauszüge der inländischen und ausländischen Konten und sonstige Vermögensnachweise). 5% Ihres Nettovermögens wird mit dem Pauschalabzug für die Familiengrösse verrechnet.
Wir/Ich erhalte/n finanzielle Unterstützung von einer Sozialhilfe. Welcher Tarif wird angewendet?
Bei der Frage «Beziehen Sie aktuell (=zum Zeitpunkt der Antragstellung) wirtschaftliche Sozialhilfe oder haben im gesamten Kalenderjahr 2025 wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen?» müssen Sie «Ja» anklicken. Sie erhalten den Minimaltarif von Fr. 0.84
Wird das Einkommen und Vermögen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt?
Für den Tarif werden die finanziellen Verhältnisse von zwei Personen berücksichtigt, wenn Sie:
- In einer Ehe leben.
- In einem Konkubinat leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben.
- Ohne gemeinsame Kinder in einem Konkubinat leben, das länger als zwei Jahre dauert.
Für den Tarif werden die finanziellen Verhältnisse von einer einzigen Person berücksichtigt, wenn Sie die alleinige Obhut haben und:
- Eine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung vorweisen können. Gemeint sind gerichtlich oder behördlich festgesetzte oder genehmigte Unterhaltsvereinbarungen nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach Ausschöpfung des Rechtswegs.
- Eine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung in Bearbeitung ist.
- keine rechtskräftige Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen werden kann.
Bei einer alternierenden Obhut wird die Anmeldung von demjenigen Elternteil erfasst, bei welcher das Kind Wohnsitz hat. Für den Tarif gelten die finanziellen Verhältnisse dieses Elternteils.
Was mache ich, wenn ich die finanziellen Verhältnisse MANUELL erfassen will oder muss?
Bei einer manuellen Erfassung der finanziellen Verhältnisse müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Steuererklärung vom Vorjahr (2025) inkl. Lohnausweise
- falls diese noch nicht ausgefüllt ist: definitive Steuerveranlagung 2024 mit den Details zur Kantons- und Gemeindesteuer sowie die aktuellen Lohnausweise vom Vorjahr (2025)
- Für Selbständigerwerbende: Steuererklärung vom Vorjahr (2025) oder definitive Steuerveranlagung 2024 mit den Details zur Kantons- und Gemeindesteuer des berechnungsrelevanten Jahres und zwei Jahre davor (es wird der Durchschnitt über 3 Jahre gerechnet)
Sollten Sie die definitive Steuerveranlagung des berechnungsrelevanten Jahres 2024 noch nicht erhalten haben, müssen Sie folgende Unterlagen in kiBon hochladen:
- Jahreslohnausweise von allen Arbeitsstellen per 31.12. für das letzte Steuerjahr (Januar bis Dezember). Bei Einkommenslücken (Erwerbsunterbruch) benötigen wir eine Bestätigung mit Unterschrift.
- Komplette Steuererklärung des berechnungsrelevanten Jahres (alle Formulare) inkl. ausgefülltem Formular 3.
Sollten Sie die Steuererklärung des berechnungsrelevanten Jahres noch nicht eingereicht haben, können Sie:
- die Steuererklärung bis spätestens am 20. Oktober 2026 auch später mit Ihrem Einverständnis auf den Zugriff auf Ihre Steuerdaten in kiBon noch verknüpfen. Setzen Sie sich in Ihrer Agenda eine Erinnerung dafür. Die nachträgliche Zustimmung und Verknüpfung der Tagesschulanmeldung mit Ihren Steuerdaten liegt in Ihrer Verantwortung!
Bei quellenbesteuerten Erziehungsberechtigten:
- Jahreslohnausweise des berechnungsrelevanten Jahres (Januar bis Dezember) von allen Arbeitsstellen
- Bei Einkommenslücken benötigen wir eine Bestätigung mit Unterschrift.
- Nachweise über den Vermögensstand per 31.12. des berechnungsrelevanten Jahres (Kontoauszüge aller in- und ausländischen Bankkonten, Steuerwert Fahrzeug, Immobilien, Miteigentümerschaften etc.)
Je nach Situation werden weitere Unterlagen benötigt:
• Ersatzeinkommen (Jahresschlussabrechnung Arbeitslosenversicherung, Renten- oder Taggeldabrechnungen)
• Unterhaltsbeiträge (Alimente) sofern nicht in der Steuererklärung ersichtlich
• Familienzulagen (sofern nicht im Nettolohn enthalten)
• Scheidungsurteil / Unterhaltsvertrag / Unterhaltsvereinbarung, Obhutsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung
• Unterstützungsnachweis / Bestätigung des Sozialdienstes
kiBon - Tagesschulanmeldung ( Wie, Was, Wo?)
Vorbereitungen Login kiBon
Die Tagesschulanmeldung für erfolgt online über die Anmeldeplattform kiBon. Beachten Sie, dass Sie dafür eine E-Mail-Adresse und
ein E-Login. Für die Online-Anmeldung finden hier eine Schritt für Schritt-Anleitung
Anmeldung ab 30.03.2026
Sie haben von der Schule den Stundenplan sowie die Klassen- und, wo nötig, die Gruppeneinteilungen erhalten.
Für die Anmeldung auf kiBon müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Stundenplan Kinder Schuljahr 2026/2027
- Gruppeneinteilungen wo nötig
- Trainingszeiten Freizeitsport oder Musikschulzeiten
- BE-Login/AGOV Zugangsdaten
- Bestätigung Sozialhilfe, wenn unterstützt durch die Sozialhilfe
Das Departement Bildung und Kultur der Gemeinde Wohlen - und somit auch die Tagesschule - kann Ihre Anmeldung für das Schuljahr 2026/27 erst dann lesen, wenn die Freigabequittung eingetroffen ist. Drucken Sie die Freigabequittung aus, unterschreiben Sie diese und stellen Sie sie uns zu. Sie können sie per Post, einen Scan per Mail oder persönlich vorbeibringen: Ihre Anmeldung muss pünktlich und vollständig bis spätestens am 18. Mai 2026, 18.00 Uhr vorliegen.
Freigabequittung an:
per Post an: Bildung und Kultur, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern
per Mail: bildung@wohlen-be.ch (PDF, Scan oder Foto in sehr guter Qualität)
persönlich: Gemeindeverwaltung Wohlen bei Bern, Bildung und Kultur (1. Stock), Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag: 08:30 - 11:45 | 13:30 - 18:00
Dienstag: 08:30 - 11:45 | 13:30 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 11:45 | 13:30 - 17:00
Donnerstag: 08:30 - 11:45 | 13:30 - 17:00
Freitag: 08:30 - 11:45 | 13:30 - 16:00
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2026
Benötigen Sie Hilfe beim Registrieren oder Anmelden auf kiBon? (Ansprechpersonen Schulsekretariat)
Unsere Schulleitungssekretärinnen helfen Ihnen gerne:
Tagesschule Primarschule Hinterkappelen
Monika Lyner
Montag bis Donnerstag
per E-Mail: monika.lyner@schulenwohlenbe.ch
telefonisch: 031 909 29 23
Tagesschule OS Hinterkappelen
Alycia Pereira
Montag bis Donnerstag
per E-Mail: alycia.pereira@wohlen-be.ch
telefonisch: Dienstag 031 828 81 07
Montag und Freitag 031 909 10 23
Tagesschule Primarschule Murzelen-Innerberg
Ruzica Vidovic
Montag, Mittwochvormittag und Donnerstag
per E-Mail: ruzica.vidovic@wohlen-be.ch
telefonisch: Montag- und Donnerstagnachmittag
031 828 81 07
Montag- und Mittwochvormittag 031 829 44 33
Donnerstagvormittag 031 829 10 15
Tagesschule Primarschule Wohlen
Ruzica Vidovic
Montag, Mittwochvormittag & Donnerstag
per Mail: ruzica.vidovic@wohlen-be.ch
telefonisch: Montag- und Donnerstagnachmittag 031 828 81 07
Montag- und Dienstagvormittag 031 829 44 33
Donnerstagvormittag 031 829 10 15
Tagesschule Primarschule Uettligen
Margret Dietrich
Montag bis Donnerstag
per E-Mail: margret.dietrich@wohlen-be.ch
telefonisch:
Dienstag und Donnerstag Nachmittag 031 828 81 07
Montag und Donnerstagvormittag 031 829 00 81
Tagesschule OS Uettligen
Andrea Michel
Montag bis Donnerstag
per E-Mail: andrea.michel@wohlen-be.ch
telefonisch: Donnerstagnachmittag 031 828 81 07
Montag und Donnerstagvormittag 031 829 00 81
Persönliche Hilfe in Ihrer Tagesschule
Terminvereinbarung per Mail, KLAPP oder Telefon bei der zuständigen Schulleitungssekretärin Ihrer Tagesschule mit folgenden Unterlagen:
- Stundenplan Kinder Schuljahr 2026/2027
- Be Login/Agov Zugangsdaten
- Steuererklärung 2025 wenn vorhanden, oder Steuerveranlagung 2024
- Lohnausweise 2025
- Bestätigung Sozialhilfe, wenn unterstützt durch die Sozialhilfe
Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen eines BE-Logins? Support BE-Login
Kontaktcenter in Bern Support BE-Login Tel. +41 31 636 99 99 (Rund um die Uhr)
Servicezeiten Montag - Sonntag
00:00 Uhr - 24:00 Uhr
oder übers Kontaktformular Support BE-Login wenden.
Absenzen / Abmelden
Wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen Grund die Tagesschule nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie uns bitte bis spätestens um 7.30 Uhr des betreffenden Tages über Klapp. Kinder, die nicht abgemeldet sind und bei uns nicht auftauchen, suchen wir. Bei den Kindergartenkindern ist es wichtig, dass Sie Tagesschul-Absenzen auch im Kindergarten bekannt geben. Schulische Anlässe werden uns direkt von den Klassenlehrpersonen gemeldet.
Mittagessen und Zwischenverpflegung
Schuljahr 2025/26:
Alle Tagesschulstandorte werden von Culinaria aus Hinterkappelen beliefert. Das Catering-Unternehmen ist von Fourchette verte anerkannt, einem Label für ausgewogene und nachhaltige Ernährung.
Die Mittagessen kosten CHF 8.50 für die Primarschule und CHF 10.00 für die Oberstufe. Gemäss Tagesschulverordnung gibt es keine Rückvergütung von abgemeldeten Mahlzeiten:
Artikel 10 der Verordnung über die Tagesschule vom 1.8.2024
- 1. Verbindlich angemeldete Einheiten (Betreuung und Mahlzeiten) werden auch bei Abwesenheit verrechnet.
- 2. Es werden 37 Schulwochen in Rechnung gestellt. Mit der Reduktion um 2 Wochen (bei 39 Schulwochen pro Jahr) sind sämtliche Ausfälle (durch Feiertage, Schulanlässe und persönliche Gründe) abgegolten.
Die Gemeinde trägt die Kosten für die Zwischenmahlzeiten.
Ferienoase / Ferienbetreuung und schulfreie Halbtage
Alle Informationen und Anmeldeformulare für die Ferienoase / Ferienbetreuung in den Schulferien finden Siehier.
Die Daten der schulfreien Halbtage 2026/27 finden Sie hier. Die Anmeldung für das kommende Schuljahr 2026/27 erfolgt Mitte Mai. Die Eltern erhalten die Anmeldeunterlagen per Klapp direkt von der Bereichsleitung Tagesschule.
Dokumenten-Upload der Unterlagen
Mit diesem Link können Sie uns Ihre vertraulichen Daten automatisch verschlüsselt und sicher schicken. Vielen Dank, dass Sie Weblication® SEND benutzen.
Unterschriften können Sie mit Ctrl C / Ctrl V in das vorgesehene Feld auf den Formularen einfügen.
Kosten
Kosten Betreuung
Die Kosten richten sich nach kantonalen Vorgaben. Diese finden Sie unterwww.bkd.be.ch
Kosten Essen
Die Kosten sind oben bei "Mittagessen und Zwischenverpflegung" zu finden.
Abrechnung
Sie erhalten pro Quartal eine Abrechnung der Gemeinde Wohlen. Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich an das Schulsekretariat, 031 828 81 07.
SUBVENTIONEN
Es ist möglich, einen subventionierten Tarif gemäss Kantonalen Vorgaben zu beanspruchen *).
Deklarieren Sie in diesem Fall bitte Ihr Einkommen und Ihr Vermögen auf dem Formular für die Tarifberechnung Tagesschule und schicken Sie dieses unterschrieben zusammen mit den Unterlagen direkt an das Departement Bildung. Aus Datenschutzgründen gehen diese nicht an die Tagesschulleitung). Sie können wie folgt zugestellt werden:
- Upload der Tarifunterlagen. Siehe "Dokumenten Upload "
- Postweg
- Per E-Mail (Datenschutz unsicher)
*) Wichtig: Die Subvention kann nur gewährt werden, wenn alle nötigen Beilagen eingereicht wurden. Andernfalls muss der Maximaltarif angewendet werden.

