Baugesuch / Baubewilligung

Baugesuche müssen über das eBau Portal des Kantons Bern erfasst werden. Zusätzlich müssen sämtliche Dokumente in 2-facher Ausführung originalunterzeichnet bei der Gemeinde eingereicht werden. Es ist die Aufgabe der Bau und Planung die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und Sie während des Baubewilligungsverfahrens zu unterstützen. Wir beraten Sie gerne.

Oft lohnt es sich, vor der Baueingabe mit der Abteilung Bau und Planung Kontakt aufzunehmen und eine Voranfrage einzureichen. Wir können Sie darüber informieren:

  • Ob Sie eine Bewilligung benötigen
  • Welche Unterlagen für eine Baueingabe notwendig sind
  • Was Sie bei der Projektierung berücksichtigen sollten
  • Ob es sinnvoll ist, das Vorhaben durch die Fachberatung Baugestaltung zu prüfen

Baubewilligungspflicht

In Art. 1b des Baugesetzes ist folgendes festgehalten:

Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.
Baubewilligungspflichtig sind auch die Zweckänderung und der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen.

Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen oder die Gesamtbewilligung erteilt und rechtskräftig sind.


Ablauf einer Baubewilligung (vereinfacht)

  1. Baueingabe
  2. Formelle und materielle Prüfung
  3. Bekanntmachung und Öffentliche Auflage
  4. Bereinigung
  5. Bauentscheid
  6. Baukontrollen (falls notwendig)

Planarchiv

In Planarchiv der Gemeinde werden Baugesuchsunterlagen seit etwa 1930 aufbewahrt. Interessierte Personen können die Akten aus dem Archiv einsehen.

Eine Einsicht ist nur auf Voranmeldung möglich.

Einsichtnehmende können die Akten...
... selbständig fotografieren (kostenlos)
... bis max. A3-Format bei der Abteilung Bau und Planung kopieren/scannen lassen (Gebührenpflichtig, ausschliesslich Barzahlung möglich)
... in sämtlichen Formaten von externen Partner der Abteilung Bau und Planung kopieren/scannen lassen (Gebührenpflichtig, auf Rechnung)

Hinweis:
Wenn Sie die Unterlagen kopieren lassen möchten, müssen Sie persönlich bei der Abteilung Bau und Planung vorbeikommen (auf Voranmeldung). Sie können vor Ort die Akten sichten und entscheiden, welche Dokumente kopiert werden sollen. Die Akten werden nicht ohne vorherige Einsichtnahme durch den Auftraggebenden kopiert.

Anmeldung via E-Mail oder 031 282 81 63.

Weitere Informationen:
Gebührentarif

Zusätzliche Formulare zum eBau Baugesuch
BSG 724.1 - Koordinationsgesetz (KoG)
BSG 721.0 - Baugesetz (BauG)
BSG 721.1 - Bauverordnung (BauV)
BSG 725.1 - Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD)
Amt für Gemeinden und Raumordnung
Procap Schweiz - Fachstelle Hindernisfreies Bauen
Kantonale Denkmalpflege
Lärmschutznachweise
Bau und Planung
Bauen

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