Steuererklärung ausfüllen

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Die Steuerdeklarationssoftware unterstützt Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung. Noch nie war das Erledigen der Steuererklärung so einfach! Reichen Sie die Steuererklärung schnell, komplett papierlos und digital ein. Hier können Sie die Steuererklärung online ausfüllen. BE-Login

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Fristerstreckung können Sie online beantragen. Frist als Privatperson verlängern (be.ch)

Steuern online berechnen

Mit dem Steuerkalkulator des Kantons Bern können Sie Ihre diversen Steuerarten bequem selber online berechnen. Steuern berechnen

Privat Person

Register natürliche Personen inkl. Kirchensteuer
Ob eine steuerpflichtige Person im Steuerregister der Gemeinde geführt wird, hängt davon ab, ob die Person den steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode (31.12.) in der Gemeinde hat.

Juristische Person

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllen und einreichen. Überträge aus Einlageblättern auf die Gesamtübersicht oder Berechnungen von Zwischen- und Endbeträgen nimmt TaxMe-Online für Sie automatisch vor.

Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten
Besitzt die steuerpflichtige Person am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten oder Anteile daran in einer anderen bernischen Gemeinde als der steuerrechtlichen Wohnsitz bzw. Sitzgemeinde, so werden die Gemeindesteuern nach den bundesrechtlichen Regeln über die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

Gehört der Geschäftsbetrieb einer natürlichen Person, so wird der Wohnsitzgemeinde vorab ein Drittel des Geschäftseinkommens und des beweglichen Geschäftsvermögens zugeschieden. Diese Bestimmung gilt auch für Teilhaberinnen und Teilhaber an Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie für einfache Gesellschaften und Erbschaften mit einem Geschäftsbetrieb.

Steuerabzüge

Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens können Sie von den erzielten Einkünften folgende Abzüge vornehmen:

Aufwendungen zur Erzielung eines Einkommens:
Berufskosten, Unterhaltskosten für Grundstücke

Abzüge für bestimmte weitere Kosten:  
Schuldzinsen,  Kosten für Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Alimentezahlungen, Pensionskasseneinkäufe, Einkäufe in die Säule 3a

Sozialabzüge: 
Kinderabzug, Verheiratetenabzug, Unterstützungsabzug


Auch bei der Ermittlung des steuerbaren Vermögens können Sie Abzüge vornehmen. Steuerlich abziehbar sind die Schulden. Dazu gehören nicht nur Kredite und Darlehen, sondern auch die am 31. Dezember des Steuerjahres offenen Rechnungen.

Wohnsitz / Wegzug

Selbstständiger Wohnsitz
Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und haben sie am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht in verschiedenen bernischen Gemeinden selbstständigen Wohnsitz, werden die Steuerfaktoren hälftig geteilt. Vorbehalten bleiben die anderen Steuerteilungsgründe.

Wegzug in eine andere bernische Gemeinde
Ziehen Sie im Verlaufe des Jahres aus der Gemeinde Wohlen in eine andere bernische Gemeinde, sind Sie für das ganze Jahr in der neuen Wohngemeinde steuerpflichtig. Massgebend ist der Wohnsitz am 31.12.

Wegzug anderer Kanton
Ziehen Sie im Verlaufe des Jahres aus der Gemeinde Wohlen in einen anderen Kanton, sind Sie im neuen Kanton für das ganze Jahr steuerpflichtig. Auch hier ist der Wohnsitz am 31.12. massgebend.

Wegzug Ausland
Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht. Sie besteht somit im Jahr des Wegzuges nur während eines Teils des Jahres (sogenannte unterjährige Steuerpflicht). D.h. vor Ihrem Wegzug müssen Sie noch eine Steuererklärung ausfüllen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vom 1.1. bis zum Wegzugsdatum deklarieren. Zudem müssen Sie eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt geben. Melden Sie sich bitte rechtzeitig beim der Abteilung Steuern.

Wochenaufenthalt
Das Steuerbüro der Gemeinde Wohlen prüft in regelmässigen Zeitabständen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt noch erfüllt sind. Dabei überprüft sie, wo sich der steuerrechtliche Wohnsitz der betreffenden Person befindet. Der steuerrechtliche Wohnsitz richtet sich grundsätzlich nach dem Lebensmittelpunkt und der Absicht des dauernden Verbleibens (Art. 4 und Art. 165 des Steuergesetzes). Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen.

Quellensteuer

Grundsätzlich wird die Quellensteuer auf den erzielten Einkünften von ausländischen Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.

Erbschaft, Schenkungen

Verstirbt eine Person, sind die erbberechtigten Personen verpflichtet, das Erbe bei ihren Steuererklärungen anzugeben.

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