Kredit für ein qualitätssicherndes Verfahren und die Erabeitung der Ueberbauungsordnung.
Im November 2018 wurde an der Urnenabstimmung die Einzonung des Areals „Uettligen West“ deutlich angenommen. Im Dezember 2018 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 250‘000.- für ein qualitätssicherndes Verfahren und die Erarbeitung der Überbauungsordnung.
Mit der Durchführung eines Studienauftrags soll nun einerseits die Qualität der Siedlung sichergestellt und andererseits die Grundlage für die zu erarbeitende Überbauungsordnung geschaffen werden. In einer Planungsvereinbarung werden nun die Ziele, das Vorgehen, die Organisation und die Kostentragung geregelt. Der Gemeinderat genehmigte den Projektauftrag und die Planungsvereinbarung
Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
Montag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Dienstag-Donnerstag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Freitag |
08:30 - 11:45 Uhr |
2020. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».