Anpassung Baureglement an neue Messweisen

Öffentliche Auflage von Baureglement und Zonenplänen

Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 das angepasste Baureglement und die angepassten Zonenpläne zur öffentlichen Auflage. Im Rahmen der Revision des Baureglements und der Zonenpläne gemäss der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) wurden die Gewässerräume eindeutig definiert und die Ortsbildschutzgebiete festgesetzt. Gleichzeitig liegt auch die Waldfeststellung auf.

Die bestehenden Baureglement-Artikel bezüglich der Themen Landschaft, Siedlungsökologie und Energie wurden unverändert übernommen, da die Gemeinde Wohlen momentan einige Planungen aktualisiert. Aufgrund der Planbeständigkeit bleiben diese Artikel von der Genehmigung des Baureglements ausgenommen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 02. Februar bis 04. März 2022 öffentlich bei der Abteilung Bau und Planung in Wohlen auf. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern, einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 28. März 2022 zwischen 13.30 Uhr und 18.00 Uhr bzw. am 30. März 2022 zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr statt.

Wohlen bei Bern, den 02. Februar 2022
Der Gemeinderat

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