Öffentliche Mitwirkungsauflage
Art. 13 Abs. 3 Zone für öffentliche Nutzung (Altersheim Hofmatt)
Zone mit Planungspflicht (ZPP lll) Uettligen West
Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Planungsvorlagen liegen vom 18. November bis und mit 23. Dezember 2016 in der Gemeindeverwaltung auf.
Am 29. November 2016 um 19:30 Uhr findet im Reberhaus Uettligen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.
Wohlen, den 15. November 2016
Der Gemeinderat
Planungsvorlage Mitwirkung Uettligen-West
Erläuterungsbericht Mitwirkung Uettligen-West
Planungsvorlage Mitwirkung Altersheim Hofmatt
Erläuterungsbericht Mitwirkung Altersheim Hofmatt