Geringfügige Änderung „Anpassung des Uferschutzplans Abschnitt C“ nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Wohlen hat die geringfügige Änderung „Anpassung des Ufer-schutzplans Abschnitt C“ am 20.06.2017 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinde Wohlen, den 23.08.2017
DER GEMEINDERAT
Einwohnergemeinde
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3033 Wohlen
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