Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Wohlen am 24. Oktober 2017 beschlossene Zonenplan- und Baureglemtsänderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 16. Januar 2018 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
Änderung Zonenplan Teilbereich Wohlen Ost und Baureglement Art. 13 Abs. 3 ZöN E
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Wohlen, den 21.02.2018
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde
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