Leistungsvertrag wid angepasst
Zur Entlastung betreuender Angehöriger und zur Unterstützung alleinstehender betreuungsbedürftiger Personen wurde im April 2021 ein Leistungsvertrag mit dem Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Bern abgeschlossen. Dabei wurde beschlossen, dass die Gemeinde Wohlen pro Jahr bis zu maximal 4'000 Leistungsstunden für Personen mit kleinen Einkommen um Fr. 10.- verbilligt. Nun zeigt sich, dass mit der definierten Einkommensgrenze der Tarifstufe 1 nicht alle Personen mit knappen Mitteln profitieren können. Aus diesem Grunde soll nun auch bei der Tarifstufe 2 die entsprechenden Leistungsstunden um Fr. 10.- verbilligt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Vertragsanpassung zu.