Juristische Beurteilung
Seit dem Jahr 1960 existiert im Bergfeld in Hinterkappelen eine Jagdschiessanlage für den Tontaubenschiesssport und für die Ausbildung der Jäger. In all den Jahren wurden rund um diese Anlage schon viele Fragen aufgeworfen und viele Sachverhalte geklärt.
Mit einer schriftlichen Eingabe der SPplus an den Gemeinderat stellte die Partei diverse Fragen zur Situation rund um die Jagdschiessanlage. Schwergewichtig ging es dabei darum zu klären, welche Kompetenzen und Verantwortungen die Gemeinde Wohlen hat.
Zur Klärung dieser Fragen gab der Gemeinderat eine juristische Beurteilung in Auftrag. Diese Beurteilung liegt nun vor und bestätigt, dass die Zuständigkeit für die Schiessanlage ausschliesslich beim Kanton liegt. Der Gemeinde Wohlen stehen grundsätzlich diejenigen Rechte zu, die auch jede Bürgerin oder jeder Bürger besitzt. Dem Gemeinderat ist wichtig, dass nicht nur die fragestellende Partei, sondern die Öffentlichkeit über diese Beurteilung informiert wird. Die vollständige Beurteilung ist hier ersichtlich.