Innerbergstrasse, Innerberg / Einbau Asphaltbelag in Naturstrassenabschnitt
BG Nr.: bbew 415/2015
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern
Bauvorhaben: Einbau Asphaltbelag in Naturstrassenabschnitt
Hinweis: In Anwendung von Art. 16 Abs. 3 BewD wird auf die Profilierung des Bauvorhabens verzichtet.
Standort: Wohlen, Innerbergstrasse, Innerberg, Parzelle Nr. 167, Koordinaten: 591‘251/204‘533
Gewässerschutzmassnahme: Entwässerung wie bisher über die Schulter
Gewässerschutzbereich B
Beanspruchte Ausnahmen:
- Baute in Waldnähe, Art. 25 KWaG
- Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 ff. RPG
Auflagestelle: Bauverwaltung Wohlen bei Bern, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Einsprachefrist: bis und mit 23. Oktober 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können in Amtsanzeigern oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz).
Ostermundigen, 23. September 2015
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
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