Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern.

www.be.ch/waldbrandgefahr

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: Was gilt?

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