Der Gemeinderat Wohlen bringt die Zonenplan- und Baureglementänderung der Tagesschule Wohlen gemäss Art. 60 BauG zur öffentlichen Auflage sowie zur gleichzeitigen Mitwirkung gemäss Art. 58 Abs. 3 lit. c BauG.
Die Unterlagen liegen vom 18. März bis und mit 16. April 2020 in der Gemeindeverwaltung auf. Ebenso finden Sie die Planungsvorlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen einbringen. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen zu richten.
Wohlen, den 16. März 2020
Der Gemeinderat