Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.
Departement Schutz und Sicherheit
Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.
Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.
Im Auftrage unserer Gemeinde führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kontrolle zwischen Herbst 2023 und Frühling/Sommer 2024 durch. Abri Audit AG profitiert dank der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, welche mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Schutzraumtechnik aufweist und fokussiert sich als Unternehmen ausschliesslich auf Schutzraumkontrollen.
Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmeldeschreiben sowie zwei Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung zur Kontrolle zu.
Weitere Informationen wie auch Kontaktangaben für allfällige Fragen zur Kontrolle finden Sie direkt auf der Internetseite der Firma Abri Audit AG.
Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutzräume in der Gemeinde wird Sie die kantonale Behörde über das weitere Vorgehen schriftlich informieren.
Wir danken Ihnen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.