Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern

Möriswil/Meikirch 

Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
Wohlen bei Bern
 
 
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Periodische Schutzraum-Kontrolle (PSK) in unserer Gemeinde

Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.

Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.

Im Auftrage unserer Gemeinde führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kontrolle zwischen Herbst 2023 und Frühling/Sommer 2024 durch. Abri Audit AG profitiert dank der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, welche mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Schutzraumtechnik aufweist und fokussiert sich als Unternehmen ausschliesslich auf Schutzraumkontrollen.

Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmeldeschreiben sowie zwei Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen sowie die Hinweise zur Vorbereitung zur Kontrolle zu.
• Bitte bereiten Sie den Schutzraum gemäss den Weisungen BABS und des Kantons Bern rechtzeitig vor.
• Insbesondere die Keller-Abteile, welche mit Komponenten zum Schutzraum belegt sind, müssen zugänglich sein.

Weitere Informationen wie auch Kontaktangaben für allfällige Fragen zur Kontrolle finden Sie direkt auf der Internetseite der Firma Abri Audit AG.

Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutzräume in der Gemeinde wird Sie die kantonale Behörde über das weitere Vorgehen schriftlich informieren.

Wir danken Ihnen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

Departement Schutz + Sicherheit


Drucken | PDF Ansicht | Sitemap | Impressum | Datenschutz

Adresse

Einwohnergemeinde
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 11
Fax: 031 822 10 45
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag-Donnerstag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 

2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

 
 
Wohlen AG
Wohlen im Film (öffnet neues Browserfenster)
Energiestadt Wohlen