Einreichung von Baureglement und Zonenplan zur kantonalen Genehmigung
Der Gemeinderat hat das Baureglement, den Zonenplan und den Erläuterungsbericht für die dritte öffentliche Auflage freigegeben. In dieser Auflage sind weder Einsprachen noch Rechtsverwahrungen eingegangen. Der Gemeinderat hat die Unterlagen zur kantonalen Genehmigung verabschiedet.