Richtplan Landschaft

Der kommunale Landschaftsrichtplan ist genehmigt.

Der alte Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen aus dem Jahr 2011 war inhaltlich und mit seinen Zielsetzungen auf die ökologischen Vernetzungsplanungen gemäss der Direktzah-lungsverordnung ausgerichtet. Die Inhalte zur ökologischen Vernetzung wurden im Jahr 2017 durch das kantonale Vernetzungskonzept V17+ abgelöst.

Aus diesem Grunde erarbeitete die Gemeinde Wohlen einen neuen Landschaftsrichtplan. Die Bedeutung und die Anforderungen an die kommunalen Richtpläne Landschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Standen früher agrarökologische Aspekte im Vordergrund, gilt es nun ein breiteres Spektrum an Themen wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, Kulturlandschaft, Biodiversität, Siedlung, Naherholung und Klima abzudecken.

Für den neuen Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen wurde vom 19. Januar bis 17. Februar 2023 ein Mitwirkungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt. Anschliessend wurde der Richtplan Landschaft zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des Kantons wurde analysiert und der neue Landschaftsrichtplan daraufhin überarbeitet. Anschliessend wurde der Landschaftsrichtplan beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht.

Aktueller Stand:
Im Mai 2025 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung den neuen Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen.

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