Baureglement und Zonenplan

Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde erfährt eine Teilrevision.

Gemäss der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) muss die Gemeinde ihr Baureglement anpassen. Die Gemeinde ist ebenso verpflichtet, die Gewässerräume festzulegen. Zudem wurde der Teil des kantonalen Bauinventars revidiert, der die Gemeinde Wohlen betrifft. Aus den erwähnten Gründen unterzieht die Gemeinde Wohlen momentan Baureglement und Zonenplan einer Teilrevision.

Das Baureglement und der Zonenplan wurden gemäss dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 14. Juni 2022 geändert. Danach fand vom 26. April 2023 bis 25. Mai 2023 eine zweite öffentliche Auflage statt. Im Herbst 2023 wurden Baureglement und der Zonenplan zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. 2024 erhielt die Gemeinde die Mitteilung für eine Anhörung durch den Kanton. Daraufhin wurden die Unterlagen überarbeitet.

Aktueller Stand:
Vom 23. April bis 22. Mai 2025 findet die 3. öffentliche Auflage statt. Das noch nicht genehmig-te Baureglement kann auf Nachfrage bei der Abteilung Bau und Planung abgegeben werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass es noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.

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