Baureglement und Zonenplan

Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde erfährt eine Teilrevision.

Gemäss der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) muss die Gemeinde ihr Baureglement anpassen. Die Gemeinde ist ebenso verpflichtet, die Gewässerräume festzulegen. Zudem wurde der Teil des kantonalen Bauinventars revidiert, der die Gemeinde Wohlen betrifft. Aus den erwähnten Gründen unterzieht die Gemeinde Wohlen momentan Baureglement und Zonenplan einer Teilrevision.

Das Baureglement und der Zonenplan wurden gemäss dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 14. Juni 2022 geändert. Danach fand vom 26. April 2023 bis 25. Mai 2023 eine zweite öffentliche Auflage statt.

Aktueller Stand:
Die Anpassung des Baureglements inkl. Zonenplan wurde beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht. Das noch nicht genehmigte Baureglement kann auf Nachfrage bei der Abteilung Bau und Planung bezogen werden. Untenstehend finden Sie die aktuell gültigen Unterlagen der Baurechtlichen Grundordnung.

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