Familienausweis

Der Familienausweis wird durch das Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Er belegt Ort und Datum der Heirat, ausserdem die aktuellen Personendaten der Ehepartnerinnen und Ehepartner so wie der gemeinsamen Kinder. Er kann nur für verheiratete Personen ausgestellt werden. Der Familienausweis dient verheirateten Personen zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Banken, Versicherungen, bei der Pensionskasse, beim Gericht usw.

Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung eines Familienausweises nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines ehelichen Kindes).

Ein neues Familienbüchlein kann nicht mehr ausgestellt werden. Sollten Sie noch eines besitzen und es mit einem neuen Zivilstandsereignis ergänzen wollen, setzen Sie sich telefonisch mit dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland in Verbindung.

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