Pilzkontrollen

Die Kontrollen für die Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen finden jährlich von Mitte August bis Ende Oktober statt.

Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann das Pilzgut privater Sammler der Pilzkontrolle Bremgarten vom 17. August bis 30. Oktober 2024 zur unentgeltlichen Kontrolle vorgewiesen werden.

Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen! Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt max. 2 Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle. 

Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.

weitere Infos unter vapo.ch

Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz - Standorte Wohlen
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