Datenschutz bedeutet Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre.
Der Anspruch auf Datenschutz ist ein Grundrecht. Die Gemeindeverwaltung Wohlen muss sich beim Umgang mit Ihren Personendaten an die Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes und des Datenschutzreglements der Gemeinde Wohlen halten.
Die Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK der Gemeinde Wohlen übt die Funktion der Aufsichtsstelle über den Datenschutz aus. Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes hat sie folgende Hauptaufgaben:
• überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz
• berät die betroffenen Personen über ihre Rechte im Datenschutz
• berät die verantwortlichen Behörden in Fragen des Datenschutzes
• vermittelt zwischen betroffenen Personen und verantwortlichen Behörden.
Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK
Datenschutzaufsichtsstelle
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Bearbeiten von Personendaten
Haben Sie Fragen zur Bearbeitung von Personendaten durch die Gemeindeverwaltung? Rufen Sie uns an (Tel. 031 828 81 11) oder schreiben Sie uns (nfwhln-bch), wir geben Ihnen gerne Auskunft.