Solar- /Photovoltaikanlage

Planen Sie eine Solar-/Photovoltaikanlage?

Hier finden Sie wichtige Punkte bei der Planung.

Potential von Solarstrom auf dem Hausdach

Die Geometer Region Bern (GRB) stellen mit der Geoinformation Bern- Mittelland einen Solarpotentialkataster für das ganze Gemeindegebiet Wohlen zur Verfügung. Er eignet sich um erste Anhaltspunkte über das mögliche Potenzial von Solarstrom auf dem Hausdach zu erhalten. In diesem Kataster werden pro Dachfläche die Ausrichtung, Neigung, Fläche, Einstrahlung und der zu erwartende elektrische Ertrag angegeben. Das heisst es kann für einzelne Häuser und jede einzelne Dachflächen das Potenzial und die Jahresproduktion berechnet werden.

Zu beachten gilt jedoch, dass das ausgewiesene Potenzial auf Modellrechnungen beruht und somit keinen exakten Messwert darstellt. Es kann lediglich eine grobe Abschätzung zur Eignung einer Dachfläche für eine solare Nutzung gemacht werden. Der Kataster ersetzt somit nicht die Beratung durch eine Fachperson. Brauchen Sie eine Beratung? Weitere Informationen finden Sie hier.

Braucht es eine Genehmigung?

Für das Erstellen einer Solar-/Photovoltaikanlage wird grundsätzlich eine Meldung über die eBau Plattform des Kantons Bern benötigt. Solar-/Photovoltaikanlagen müssen den Richtlinien «Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» entsprechen.

Für Solar-/Photovoltaikanlagen auf geschützten oder erhaltenswerten Objekten und in Ortsbildschongebieten ist zwingend ein Baugesuch notwendig.

Voraussetzung für Baubewilligungsfreiheit:
Aufdachanlagen
«Genügend angepasste» Anlagen auf Dächern bedürfen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung. Anlagen gelten nach Art. 32a RPV auf einem Dach als «genügend angepasst», wenn sie:

  1. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20cm überragen;
  2. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
  3. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden und
  4. als kompakte Fläche zusammenhängen (Spezialformen möglich).
Gehrschilder und Nebendachflächen
Anlagen auf Gehrschildern und kleinen Nebendachflächen sind baubewilligungsfrei, wenn sie als Dacheinbau vollflächig integriert werden.

Flachdachanlagen
Die Panels
  1. dürfen eine max. Höhe von 1.20 m über der Oberkante des Dachrandes aufweisen;
  2. müssen seitlich mind. 50cm von der Dachkante eingerückt werden;
  3. müssen nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden
Indachanlagen
Gemäss Richtlinien über Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien bedürfen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung, wenn sie nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.

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