Gemeindeversammlung

In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.

Durchführung

Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.

Nächste Versammlungen

  • Dienstag, 17.  Juni 2025 (ordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 21. Oktober 2025 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 2. Dezember 2025 (ordentliche Gemeindeversammlung) 

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.


Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen

Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen

Traktanden

Die Traktandenliste für die nächste Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat festgelegt und 30 Tage vor der Versammlung online über die Plattform www.ePublikation.ch, in den Gmeinds News und an dieser Stelle publiziert.

Protokolle

 

Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 25. März 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Reklamereglement; Genehmigung
Die Gemeindeversammlung von Wohlen hat einstimmig das neue Reklamereglement mit Plakatierungsplan genehmigt. Dieses ist notwendig, um einen klaren Rahmen für bestehende und zukünftige Reklamen in der Gemeinde zu schaffen. Bestehende Reklamen fallen unter die Besitzstandsgarantie gemäss übergeordneter Gesetzgebung.

Culinaria Hinterkappelen; Mietverträge und Infrastrukturkosten
Die Gemeindeversammlung von Wohlen hat mit grossem Mehr die Mietverträge vom 20. Juni 2024 für die Liegenschaft an der Dorfstrasse 2 in Hinterkappelen mit einem indexierten jährlichen Bruttomietzins von CHF 111‘900.00 rückwirkend genehmigt. Weiter hat die Gemeindeversammlung die Infrastrukturkosten für den Umbau der Gewerberäume von CHF 601’896.53 mit grossem Mehr genehmigt.

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