In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen
Dienstag, 17. Juni 2025, 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Kappelenring, Hinterkappelen
Traktanden
1. Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. März 2025
2. a) Jahresbericht des Gemeinderates; Genehmigung
b) Jahresbericht der GEPK; Kenntnisnahme
c) Jahresrechnung 2024; Genehmigung
3. Sanierung Meikirchstrasse, Uettligen; Kreditgenehmigung
4. Berichterstattung und Verschiedenes
Alle Haushaltungen erhalten bis zum 26. Mai 2025 die gemeinderätliche Botschaft. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeindeschreiberei Wohlen beziehen. *
Das Protokoll und die Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Der Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung vom 25. März 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Reklamereglement; Genehmigung
Die Gemeindeversammlung von Wohlen hat einstimmig das neue Reklamereglement mit Plakatierungsplan genehmigt. Dieses ist notwendig, um einen klaren Rahmen für bestehende und zukünftige Reklamen in der Gemeinde zu schaffen. Bestehende Reklamen fallen unter die Besitzstandsgarantie gemäss übergeordneter Gesetzgebung.
Culinaria Hinterkappelen; Mietverträge und Infrastrukturkosten
Die Gemeindeversammlung von Wohlen hat mit grossem Mehr die Mietverträge vom 20. Juni 2024 für die Liegenschaft an der Dorfstrasse 2 in Hinterkappelen mit einem indexierten jährlichen Bruttomietzins von CHF 111‘900.00 rückwirkend genehmigt. Weiter hat die Gemeindeversammlung die Infrastrukturkosten für den Umbau der Gewerberäume von CHF 601’896.53 mit grossem Mehr genehmigt.