Baupublikation
BG Nr.: bbew 493/2014
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Gemeindebetriebe, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern
Bauvorhaben: Neubau einer Kleinkläranlage mit Abwasserleitung bis zur Parzelle Nr. 65
Standort: Wohlen, Mühlebergstrasse, 3036 Detligen, Parzellen-Nrn. 64, 65, 1052, 3299, 3302, Landwirtschaftszone, Uferschutzplan Wohlen, Koordinaten: 588’662/202’441
Gewässerschutzmassnahme: Einleitung Überlauf in den Wohlensee
Gewässerschutzbereich B
Schutzzonen: Landschaftsschutzgebiet, archäologisches Schutzgebiet
Beanspruchte Ausnahmen:
- Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 ff. RPG
- Bauten in Waldnähe, Art. 25 KWaG
- Bauen in der Uferschutzzone von Art. 4 SFG nach Art. 6 Abs. 3 SFG
- Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 46 GBR
Auflagestelle: Bauverwaltung Wohlen bei Bern, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Einsprachefrist: bis und mit 7. August 2015
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können in Amtsanzeigern oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz).
Ostermundigen, 8. Juli 2015
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland