Kontrolle
Gemäss Bundesvorschriften sind die Betriebsbereitschaft und der Unterhalt der bestehenden Schutzräume und Kulturgüterschutzräume periodisch zu kontrollieren. Im Kanton Bern sind die Gemeinden die Hauptträgerinnen des Bevölkerungsschutzes. Aus diesem Grunde müssen die Gemeinden die periodischen Schutzraumkontrollen gemäss Vorgaben von Bund und Kanton durchführen. Seit 2016 ist die gestaffelte Durchführung der periodischen Schutzraumkontrolle im Kanton Bern im Gange. Nun wird diese Kontrolle im Jahr 2023 der in der Gemeinde Wohlen durchgeführt. Beauftragt für diese Kontrolle wird eine akkreditierte Firma. Detailliertere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Gemeinderat hat den Kredit von Fr. 160'000.00 für diese Schutzraumkontrolle gesprochen, wobei der grösste Teil dieser Kosten, nach Bewilligung durch das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM), über den kantonalen Ersatzbeitragsfonds abgerechnet werden kann.