Richtplan Energie wurde an das neue Energiegesetz angepasst.
Vom 26. Januar bis 14. März 2022 wurde der Richtplan Energie zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Im Rahmen der Mitwirkung gingen insgesamt 24 Eingaben ein, wovon die meisten die Anschlusspflicht an den Wärmeverbund Kappelenring, die Energiebestimmungen im Baureglement sowie eine bessere Ausrichtung auf das in Revision befindende kantonale Energiegesetz betrafen. Die Anschlusspflicht an den Wärmeverbund wurde entfernt und der Richtplan Energie wurde an das neue Energiegesetz, welches per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, angepasst. Der Gemeinderat genehmigt den Mitwirkungsbericht zum Richtplan Energie. Der Richtplan wird nun zur Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.