Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Initiative „Preisgünstiges Wohnen“ und den Gegenvorschlag der Gemeinde Wohlen bei Bern zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20.09.2019 bis 19.10.2019, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau und Planung einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 07.11.2019 zwischen 14 Uhr und 19 Uhr statt.
Wohlen bei Bern, den 17.09.2019
Der Gemeinderat