Aufhebung nicht mehr benötigter kantonaler Strassenbaulinien
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32 des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen können während der Auflagefrist von der Bevölkerung zur Information eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr möglich.
Kantonsstrassen Nrn.: 235, Nidau-Bellmund-Aarberg-Frieswil-Bern
235.4, Innerberg-Säriswil-Ortschwaben-Oberzollikofen
235.5, Wohlen-Uettligen
235.6, Uettligen-Halenbrücke
Gemeinde: Wohlen b. Bern
Vorhaben: Aufhebung nicht mehr benötigter kantonaler Strassenbaulinien
Erlass am: 18. September 2020
Auflagestelle: Bauverwaltung Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Auflagedauer: 21. Oktober 2020 bis 20. November 2020
Bern, 13.10.2020
Oberingenieurkreis II