Verordnung über die Tagesschule

Totalrevision

Im Jahr 2007 wurde zur Einführung der ersten Tagesschulen in der Gemeinde Wohlen die Verordnung über den Pilotversuch Tagesschule Wohlen verabschiedet. Drei Jahre später wurden dann die Tagesschulen definitiv eingeführt und die entsprechende Verordnung erlassen. Nach drei bisherigen Teilrevisionen wurde nun die Tagesschulverordnung einer Gesamtrevision unterzogen. Wesentliche Änderungen betreffen den Bereich der Rechnungsstellung und des Inkassos. Diese Änderungen führen künftig zu einer Reduktion des administrativen Aufwandes für die Tagesschuladministration. Weiter wurde die Ferienbetreuung verankert und in der Verordnung auch keine Bestimmungen mehr aufgenommen, die bereits auf kantonaler Stufe geregelt sind. Der Gemeinderat hat die neue Verordnung über die Tagesschule verabschiedet und setzt diese auf den 1. August 2024 in Kraft.

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