Leuchtmittel (LED, FL-Röhren)

Was gehört dazu?

  • Entsorgungspflichtige Leuchtmittel: Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Energiesparlampen, LED und alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen
  • Leuchten (z.B. Stehleuchten)
  • Karton, Kleber und sonstige Anhaftungen an oder um Leuchten
  • normale Glühbirnen, Halogenlampen (⇒ Kehricht)
  • FI-Sicherungskästen (elektronische Sicherungen) (⇒ Elektro-Geräte)
  • Sicherungen (keramische Sicherungen etc.) (⇒ Bauschutt)
  • Ständerlampen ohne Leuchtmittel (⇒ Elektro-Geräte)
  • Elektrogeräte (⇒ Elektro-Geräte)

Leuchtmittel gehört nicht zur Glassammlung.

Entsorgungshof Fellerstrasse Bern, Entsorgungshof Schermen Bern, Werkhof Bannholz

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