Sperrgut

Was gehört dazu?

Sperrgut ist Kehricht, der nicht in Gebührensäcken oder Gewichtscontainern (zulässige Gebinde) Platz hat zum Bsp.:

  • Möbelstücke, Stühle, Holzkisten, Matratzen, Sofas, Teppiche 
  • Kunststoffe
  • Fenster mit Scheiben und Beschlägen
  • Kinderwagen

(⇒ Entsorgung mit dem Hauskehricht; Einzelner Gegenstand max. 30 kg, pro Gegenstand 2 Kehrichtmarken à Fr. 1.80 aufkleben)

Im Werkhof Bannholz; Einzelner Gegenstand max. 30 kg oder 1 x 0.50 x 0.50 m

  • Elektrogerät, Hauskehricht, Ofen
  • nicht brennbare Stücke mit mehr als 50% Metall
  • Einzelner Gegenstand schwerer als 30 kg (Entsorgung mit Hauskehricht + Werkhof Bannholz) oder 1 x 1 x 0.50 m (Werkhof Bannholz)
Entsorgungshof Fellerstrasse Bern, Entsorgungshof Schermen Bern, Resag Recycling + Sortierwerk, Werkhof Bannholz

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