Richtplan Landschaft
Kreditabrechnung
Der alte Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen aus dem Jahr 2011 war inhaltlich sowie in seinen Zielsetzungen auf die ökologische Vernetzungsplanung gemäss der Direktzahlungsverordnung ausgerichtet. Die Inhalte zur ökologischen Vernetzung wurden im Jahr 2017 durch das kantonale Vernetzungskonzept V17+ abgelöst. Somit war ein Grossteil der Inhalte des alten Landschaftsrichtplans obsolet. Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat, einen neuen Landschaftsrichtplan zu erarbeiten. Eine Projektgruppe aus Behörden- und Verwaltungsvertretern der Gemeinde hat zusammen mit einem Fachausschuss, bestehend aus Vertretern verschiedener Organisationen, den Richtplan Landschaft überarbeitet. Im April 2025 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung den neuen Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen. Die Kosten für die Erarbeitung des neuen Richtplans betrugen CHF 67‘245.90. Der bewilligte Kredit von CHF 80'000.00 musste nicht ausgeschöpft werden. Der Minderaufwand beträgt CHF 12'754.10. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung genehmigt.
