Teuerungsausgleich 2026
Individuelle Lohnentwicklung
Der Gemeinderat hat entschieden, den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung ab 1. Januar 2026 einen generellen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent zu gewähren. Mit dem über die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) hinausgehenden generellen Teuerungsausgleich berücksichtigt der Gemeinderat die in der Vergangenheit nicht voll ausgeschöpfte Teuerung. Nach wie vor besteht ein Index-Defizit von rund 4 %. Für individuelle Lohnerhöhungen steht zusätzlich 1 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.
