Überbauungsordnungen, Zone mit Planungspflicht (ZPP) Sahlimatte
Einreichen der Planungsinstrumente zur Genehmigung
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Urnenabstimmung über die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 5 «Sahlimatte Hinterkappelen» keine Beschwerden eingegangen sind. Er genehmigt die Überbauungsordnung «Sahlimatte, Hinterkappelen» unter dem Vorbehalt, dass der Kanton die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 5 «Sahlimatte Hinterkappelen» genehmigt. Der Gemeinderat hat das Departement Bau und Planung beauftragt, die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung einzureichen.
