Sanierung Hochwasserentlastung Uettligen
Einbau Siebrechnen bei Regenüberlauf; Kreditauslösung
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) bildet die Grundlage für den Gewässerschutz auf regionaler und kommunaler Ebene. Er gilt als sogenannter „Richtplan für die Entwässerung der Siedlungsgebiete“. Er zeigt den Ist-Zustand, den Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen inkl. deren Kosten und Prioritäten.
Die Einleitstelle des Regenüberlaufs (RA) 3296 in ein Seitengerinne des Runihubelbachs weist biologische Defizite auf. Bei der Einleitstelle besteht eine starke Belastung durch Feststoffe sowie Bewuchs von Abwasserorganismen. Zudem sind eine leichte Verschlammung und Beeinträchtigung des pflanzlichen Bewuchses feststellbar. Die Entlastungsmenge und
-häufigkeit muss reduziert werden. Für den Einbau eines Siebrechens beim Regenüberlauf in den Runihubelbach südlich von Uettligen (Hochwasserentlastung) hat der Gemeinderat den dafür nötigen Kredit über CHF 190'000.00 freigegeben.
