Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren in der Wasserversorgung ab 1. Januar 2026

Der Gemeinderat hat die Grund- und Verbrauchsgebühren in der Wasserversorgung ab 1. Januar 2026 erhöht.

Die Wasserversorgung muss finanziell selbsttragend sein und finanziert sich durch einmalige Anschlussgebühren sowie jährlich wiederkehrende Grund- und Verbrauchsgebühren. Zum langfristigen Werterhalt der Anlagen (inkl. Leitungen) in der Wasserversorgung sind die Gemeinden verpflichtet in einer Spezialfinanzierung genügend Finanzen zu führen. Die Berechnung des Wieder-beschaffungswertes und die Nutzungsdauer (Lebensdauer) der Anlagen in der Wasserversorgung haben aufgezeigt, dass in der Spezialfinanzierung ein Defizit von CHF 1'935'996.00 besteht, weshalb der Gemeinderat die Grund- und Verbrauchsgebühren in der Wasserversorgung ab 1. Januar 2026 wie folgt erhöhen wird:

Verbrauchsgebühr Trinkwasser erhöht sich um CHF 0.50 auf CHF 2.20 pro Kubikmeter
Die jährlichen Grundgebühren werden weiterhin nach der installierten Wasserzählergrösse berechnet und betragen ab 2026:
o Zählergrösse 20 mm CHF 110.00
o Zählergrösse 25 mm CHF 172.00
o Zählergrösse 32 mm CHF 281.00
o Zählergrösse 40 mm CHF 438.00
o Zählergrösse 50 mm CHF 685.00

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