Reglement über die Mehrwertabgabe

Vernehmlassung

Mit der Revision des kantonalen Baugesetzes, welche am 1. April 2017 in Kraft treten wird, werden insbesondere die Bestimmungen zur Mehrwertabgabe neu geregelt. Bei Einzonungen ist neu die Mehrwertabschöpfung gesetzlich vorgeschrieben und bei Um- und Aufzonungen erlaubt.
Die Gemeinden müssen ein entsprechendes Reglement erlassen. Die Gemeinde Wohlen hat bereits ein entsprechendes Reglement und Richtlinien dazu. Diese Bestimmungen genügen jedoch nicht mehr und müssen ersetzt werden. Um keine Zeit zu verlieren und Projekte zügig voranzutreiben (aktuell Uettligen West), wurde die Reglementserarbeitung sofort an die Hand genommen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2017 das Reglement in einer ersten Lesung beraten und für die Vernehmlassung freigegeben. Der Gemeinderat führt nun bei den politischen Parteien der Gemeinde Wohlen und für alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner eine Vernehmlassung zum vorliegenden Reglementsentwurf durch. Diese dauert bis zum 27. März 2017. Danach wird der Gemeinderat das Reglement in einer zweiten Lesung beraten und der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2017 zum Beschluss unterbreiten. Die Vernehm-lassungsunterlagen sindhier ersichtlich.

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