Öffentliche Bekanntmachung Viehschauplatz Uettligen / Baureglement Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen, Bezeichnung C, Uettligen; Anpassung der Zweckbestimmung

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die an der Gemeindeversammlung in Wohlen bei Bern am 20.10.2015 beschlossene Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 13.01.2016 genehmigt.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Wohlen bei Bern, 16.03.2016
Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen