Änderung des Zonenplans und des Baureglements, Art. 13 Abs. 3 Zone für öffentliche Nutzung, Altersheim Hofmatt

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) die Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 09.06.2017 bis 08.07.2017, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, zu richten.

Die allfälligen Einspracheverhandlungen finden am 09.08.2017 zu den Bürozeiten zwischen 08.30 bis 11.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr statt.


Wohlen bei Bern, 06.06.2017
Der Gemeinderat

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