Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der grossen Waldbrandgefahr ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt. Als Waldesnähe gilt ein Abstand von 50 Metern.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: Was gilt?
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Departement Schutz + Sicherheit