Neue Weisung für das Beschaffungswesen

Der Kanton Bern legte die Schwellenwerte für das öffentliche Beschaffungswesen fest.

Im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung legte der Kanton Bern Schwellenwerte für das öffentliche Beschaffungswesen fest, die im Grundsatz auch für die Gemeinden gelten. Die Gemein-den können jedoch tiefere Werte für das Vergabungsverfahren festlegen. Wie die allermeisten Gemeinden in der Region Bern hat nun auch die Gemeinde Wohlen die vom Kanton definierten Werte übernommen. Der Gemeinderat hat die neue Weisung verabschiedet. Diese wird am 1. Februar 2017 in Kraft treten.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen