Bundesfeier 2025

Festansprachen mit Apéro und Musik

01.08.2025, 11.00 - 14.00 Uhr

Festrednerinnen:
• Ulrike Münger, Reformiere Pfarrerin Wohlen
• Laura Bircher, Gemeinderätin Muri b. Bern FDP

mit musikalischer Umrahmung

Apéro offeriert von den Ortsparteien FDP, GLP, SPplus und SVP

Festwirtschaft durch das Domicil Hausmatte

Feuerwerke rund um den 1. August in der Gemeinde Wohlen
Der 1. August steht vor der Tür. Traditionell wir der Nationalfeiertag auch mit abbrennen von Feuerwerk gefeiert.
In der Vergangenheit führte diese Tradition vermehrt zu Unverständnis und Klagen seitens der Bevölkerung. Die Gemeindebehörden mussten anlässlich des diesjährigen Neujahrs feststellen, dass diverse Feuerwerke in gefährlicher Art und Weise (nahe an Hauseingängen, Balkonen, etc) abgefeuert wurden, sehr viel Unrat liegen geblieben ist und wenig Rücksicht auf die Bevölkerung genommen wurde.

 
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung gibt folgende Empfehlungen ab:

  • Altersvorgaben von Feuerwerk beachten – und es nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen.
  • Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen.
  • Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Getreidefeldern und Waldrändern einhalten – je nach Feuerwerk 40m bis 400m Abstand!
  • Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren.
  • Feuerwerk nie in einer Menschenmenge zünden (Abstand einhalten!).
  • Raketen nie in den Boden stecken, je nach Grösse gut verankerte Flaschen oder Rohre verwenden.
  • Abgebranntes Feuerwerk abkühle lassen und danach entsorgen.

Weitere Verhaltenshinweise finden Sie unter www.bfu.ch/de/ratgeber/feuerwerk

Wir bitten die Bevölkerung, beim Abbrennen von Feuerwerk auf Tiere und Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen!

Zudem erinnern wir daran, dass Feuerwerke ausserhalb der bewilligten Daten NICHT abgefeuert werden darf. Das Ortspolizeireglement der Gemeinde Wohlen der Gemeinde Wohlen hält in Artikel 21 Folgendes fest:
Das Abbrennen von Feuerwerk oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist ausser anlässlich der Begehung des Schweizer Nationalfeiertages und an Silvester / Neujahr verboten.
Die Ortpolizeibehörde kann auf begründetes Gesuch hin Ausnahmen bewilligen. Die Gemeindebehörden fordern die Bevölkerung von Wohlen auf, diese Einschränkung für das Abrennen von Feuerwerk zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.

Gemeindebehörden Wohlen

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