Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den vom Gemeinderat Wohlen am 16.04.2024 beschlos-sene Richtplan Landschaft in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 02.05.2025 genehmigt.
Der Richtplan Landschaft tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung zur Einsicht-nahme offen.
Wohlen, den 10.05.2025
Der Gemeinderat