Organisation schulärztlicher Dienst

Nachkredit

Der schulärztliche Dienst wird neu organisiert und die revidierte Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) tritt per 1. August 2026 in Kraft. Bisher war der schulärztliche Dienst so organisiert, dass pro Gemeinde mindestens ein Schularzt die vorgeschriebenen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, in der 4. und 8. Klasse durchgeführt hat. Da jedoch immer mehr Gemeinden keinen Schularzt mehr verpflichten konnten, mussten neue Lösungen gesucht werden. Auch in Wohlen hat es mittlerweile keine Schulärzte mehr. Der Gemeinderat hat sich für das Gutscheinmodell entschieden und einen Nachkredit von CHF 11'000.00 gesprochen. Mit dem Gutscheinmodell können schulärztliche Leistungen auch durch Ärztinnen und Ärzte ausserhalb eines direkten Organisationsverhältnisses erbracht werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen gemäss SDV eingehalten werden, die fachliche Qualifikation der Leistungserbringenden gegeben ist und die Leistungen in das Gesamtsystem des schulärztlichen Dienstes ein-gebettet sind. Die Schulbehörde bleibt für die Organisation und Steuerung verantwortlich.

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