Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und Feuerwerksverbot

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt in unserem Gemeindegebiet ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerke, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.

Waldbrandgefahr Kanton Bern

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe: Was gilt?

ALERTSWISS

Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Departement Schutz + Sicherheit


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen