Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und Feuerwerksverbot
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt in unserem Gemeindegebiet ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerke, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.
Feuerverbot im Wald und Waldesnähe: Was gilt?
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Departement Schutz + Sicherheit
