Anpassung Baureglement an neue Messweisen, Festlegung der Gewässerräume und Überarbeitung der Ortsbildschutzgebiete

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Wohlen am 14. Juni 2022 sowie vom Gemeinderat am 10. Juni 2025 beschlossene Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung (Anpassungen von Baureglement und Zonenplan an neue Messweisen, Festlegung der Gewässerräume und Überarbeitung der Ortsbildschutzgebiete) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 5. März 2026 genehmigt.

Von Amtes wegen und mit Zustimmung der Gemeinde wurden:
1. in den Zonenplanausschnitten Nr. 5 und 10 die Gewässerräume des Säriswilbaches respektive des Schlossmattbaches vollständig vermasst;
2. der auf der Titelseite sämtlicher Zonenplanausschnitte sowie bei der Änderung der Legende aufgeführte Satz, der die im Rahmen der dritten öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen aufzeigt, gestrichen;
3. im Zonenplanausschnitt Nr. 8 die fehlende ZöN-Bezeichnung «A2» ergänzt und
4. das Datum der Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. Juni 2025 vom «24. Mai 2023» auf den «2. Juni 2025» in sämtlichen Genehmigungsunterlagen korrigiert.

Baureglement und Zonenplan treten mit den Anpassungen am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Den Betroffenen wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung eine Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt.

Die Unterlagen stehend bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung zur Einsichtnahme offen.

Wohlen, den 18.03.2026
Der Gemeinderat

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