Der Dorfkern von Hinterkappelen soll um einen Siedlungsteil erweitert werden.
Das Areal Sahlimatte in Hinterkappelen liegt östlich der Oberstufe Hinterkappelen direkt neben dem Dorfkern. Die Sahlimatte gehört zur Landwirtschaftszone, befindet sich jedoch inner-halb der Ortschaft. Um auf dem Areal bauen zu können, muss die Sahlimatte aus der Landwirtschaftszone herausgenommen und als Bauzone eingezont werden. Dies erfolgt durch die Schaffung einer Zone mit Planungspflicht, die Bestimmungen für eine zukünftigen Bebauung enthält.
Für die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Sahlimatte in Hinterkappelen wurde ein Studienauftrag als qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Ziel dieses Verfahrens war die Entwicklung eines Bebauungskonzepts, das eine haushälterische Bodennutzung vorsieht, sich städtebaulich gut in die Umgebung einfügt und eine architektonisch hochwertige Lösung bietet. Zur Teilnahme am Studienauftrag wurden fünf Architekturbüros eingeladen, die noch weitere Fachleute beizogen. Aus dem Studienauftrag resultieren fünf Projektstudien. Das Beurteilungsgremium empfahl die Projektidee von Sollberger Bögli Architekten, Hänggi Basler Landschaftsarchitekten und WAM Planer und Ingenieure zur weiteren Bearbeitung.
Basierend auf der ausgewählten Projektidee wurden eine Zone mit Planungspflicht und eine Überbauungsordnung für die Sahlimatte ausgearbeitet. Diese Planungsinstrumente sind die Grundlagen für die entsprechende Änderung von Baureglement und Zonenplan. Die Zone mit Planungspflicht «Sahlimatte» bildet die Basis für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen. Zusätzlicher Wohnraum ist in der Gemeinde sehr gefragt. Da die Sahlimatte bestens erschlossen ist und Hinterkappelen über eine sehr gute Infrastruktur für die Grundversorgung verfügt, eignet sich die Sahlimatte sehr gut für eine Einzonung.
Die öffentliche Mitwirkung für die Zone mit Planungspflicht "Sahlimatte Hinterkappelen" fand vom 10. November 2022 bis zum 9. Dezember 2022 statt. Anschliessend wurden die Unterlagen zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Aufgrund des kantonalen Vorprüfungsbericht gab es Anpassungen bei den Planungsinstrumenten. Von August bis September 2024 fand die öffentliche Auflage der Zone mit Planungspflicht und der Überbauungsordnung Sahlimatte statt. Für die eingegangenen Einsprachen wurden Einigungsverhandlungen durchgeführt.
Aktueller Stand:
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Wohlen nahmen bei einer Urnenabstimmung am 28. September 2025 die Zone mit Planungspflicht «Sahlimatte» an. Somit kann die Sahlimatte in Hinterkappelen eingezont wird. Nach dem Einreichen der Unterlagen entscheidet der Kanton über die Genehmigung der Zone mit Planungspflicht «Sahlimatte».