Absenzen
Kann Ihr Kind aus irgendeinem Grunde den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen, bitten wir Sie, dies frühzeitig der Lehrerschaft telefonisch mitzuteilen. Somit weiss die Lehrkraft, dass Ihr Kind zu Hause ist.
Angebot der Schule
Die Kinder können sich für verschiedene Freifächer anmelden. Blockflötenunterricht, Bildnerisches Gestalten, Musik-Rhythmus-Tanz, Techn./Textiles Gestalten, Spiel + Sport, Computer. Die Angebote der Schule(Wahlfächer) sind nach der Anmeldung für das ganze Schuljahr verbindlich.
Aufgabenbetreuung
Die Aufgabenbetreuung ist in der Tagesschule integriert.
Besondere Situationen Grundsätze
Bibliothek
Ferienordnung
Die Schulkommission Wohlen (SKW) legt die Ferien der Kindergärten und Schulen fest. Der Ferienplan richtet sich nach der Stadt Bern, mit einer Ausnahme; die Sportwoche findet in der Kalenderwoche 8 statt (die der Stadt Bern in der Kalenderwoche 6).
Die Feriendaten 2017 bis 2021 für Kindergärten, Primarschulen und Oberstufenschulen der Gemeinde Wohlen finden Sie unter:
Die angegebenen Daten bezeichnen jeweils den ersten bzw. letzten Ferientag. Schulschluss ist am Vortag nach Stundenplan
Vor den Sommerferien ist der Freitagnachmittag schulfrei.
Am Semesterende ist der letzte Freitag im Januar schulfrei .
Am Zibelemärit findet der Unterricht nach Stundenplan statt. Die Kinder können dafür einen freien Halbtag beziehen (siehe unter „freie Halbtage“).
freie Halbtage
für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler
Gemäss dem Volksschulgesetz (VSG) können Eltern ihr Kind im Verlaufe des Schuljahres ohne Entschuldigung während 5 Halbtagen von der Schule nehmen. Die Lehrerschaft muss jedoch spätestens am Vortag durch die Eltern über die Abwesenheit schriftlich oder telefonisch informiert werden.
Verbleibende Halbtage können nicht aufs nächste Schuljahr übertragen werden.
Bitte während der letzten Schulwoche vor den Sommerferien vom Bezug eines Halbtages absehen; das Fertigstellen von Arbeiten und das Aufräumen erfordert die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler.
Handy
Handys / Mobiltelefone bleiben grundsätzlich zu Hause. In begründeten Ausnahmefällen werden mit der Klassenlehrperson die nötigen Regeln abgemacht.
Hausordnung
Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben und macht eine fruchtbare Zu¬sammenarbeit erst möglich.
Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, gelten an unserer Schule folgende Regeln:
Während der Pausen bleibst du auf dem Schulareal.
(Der Kindergarten und der Jugendraum gehören nicht zum Spiel- und Pausenplatz der Primarschule)
Hauswart
Christoph Gerber 079 544 74 64
Pflege der Kontakte zu Lehrkräften, Schüler/innen und übrigen Schulhausbenützer/innen
Liebe Eltern
Liebe Schülerinnen und Schüler
Unser Hauswartehepaar wird oft nach Schulschluss oder an Wochenenden von Schülerinnen und Schülern gestört, die ihre Hausaufgaben vergessen haben.
Damit das Hauswartehepaar ihre arbeitsfreie Zeit am Abend und an den Wochenenden ungestört geniessen kann, bitten wir alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich an folgende Zeiten zu halten:
Wochentags können vergessene Hausaufgaben bis 18:00h in Begleitung von Herrn Gerber aus den Klassenzimmern geholt werden.
Am Samstag und Sonntag bleibt das Schulhaus geschlossen.
Heilpädagogische Betreuung - Integrative Förderung
Kantonsarztamt
Der schulärztliche Dienst (Gesundheitsdienst) steht Eltern und Kindern während der gesamten Schulzeit neben dem Schularzt für Gesundheitsfragen zur Verfügung.
Die verschiedenen Merkblätter und Informationen können auf der Internetseite des Kantons Bern heruntergeladen bzw. gelesen werden: Link erstellen : http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kaza/publikationen/schulaerztlicherdienst.html
Kindergartenverein Uettligen/Säriswil/ Möriswil
Der Verein dient der Unterstützung des Kindergartens Uettligen/ Säriswil/Möriswil. Er organisiert den täglichen Patrouillendienst beim Fussgängerstreifen vor dem Familientreff Uettligen. Das Kerzenziehen sowie eine aktive Beteiligung am Schulfest sind weitere jährlich wiederkehrende Aktivitäten des Vereins. So profitieren die Kinder nicht nur beim Überqueren der Strasse in Uettligen, sondern auch von speziellen Erlebnissen wie z.B.: gemeinsamen Mittagstischen, Theateraufführungen, Chlousesäckli und anderem.
Der Verein ist auf finanzielle und tatkräftige Mithilfe angewiesen. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag.
Präsident:
Andreas Brunner, Ambühl 26, 3043 Uettligen
Tel. 078 789 16 16
Kommunikationswege
Im Schulalltag gibt es immer wieder Situationen, mit denen die Beteiligten nicht zufrieden sind und die besprochen werden müssen. Das Vorgehen an unserer Schule ist wie folgt:
1. Schritt: das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson suchen
2. Schritt: mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen
3. Schritt: die Schulkommission Wohlen (SKW) informieren.
Läuse Merkblatt
Notfallplanung
Bei Feueralarm oder anderen Notfällen, die eine Evakuation des Schulhauses notwendig machen, sowie beim Eintreten eines Störfalls oder Unfalls im Kernkraftwerk (KKW) Mühleberg wird unsere Schule nach den Anweisungen des Gemeindeführungsstabes evakuiert. Zum Zeitpunkt der Auslösung eines Strahlenalarms besteht noch keine unmittelbare Gefahr für die Umgebung.
Evakuierung Kindergarten bis 2. Klasse: Die Kinder werden von den Kindergärtnerinnen und Lehrkräften betreut, bis die Eltern oder eine andere vertraute Bezugsperson sie in Obhut nehmen können. Mit einem Informationsblatt, an den Türen der Schulhauseingänge wird abwesenden Eltern mitgeteilt, wo sich ihr Kind befindet und wo sie es abholen können.
Evakuierung 3. bis 6. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Auftrag, sich auf schnellstem Weg nach Hause zu begeben. Für die Kinder aus Säriswil wird nach Rücksprache mit den Eltern eine Lösung erarbeitet.
Wir bitten alle Familien, mit ihren Kindern vorgängig abzusprechen, wie sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen oder wohin sie gehen dürfen, wenn in so einem Moment niemand zu Hause ist.
Schularzt
Die schulärztlichen Untersuchungen finden im Kindergarten und in der 4. Klasse statt. Entsprechende Informationen erfolgen frühzeitig direkt über die Klassenlehrperson.
Schulanlage
Willkommen auf der Schulareal Uettligen
Spielen, sich begegnen und gegenseitig achten ist hier erwünscht.
Die Richtlinien zur Benützung des Schulareals sind Ende 1996 auf Gemeindeebene überarbeitet worden.
Die wichtigsten Bestimmungen entnehmen Sie bitte den verschiedenen Piktogrammen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.
Spezielle Weisungen welche den Hartplatz, den Rasenplatz und die Einstellhalle betreffen, sind vor Ort zu beachten.
Den Weisungen des Abwarts und seiner Stellvertreter ist Folge zu leisten.
Für Unfälle und Schäden an den Anlagen haften die Benützer, resp. deren gesetzliche Vertreter.
Schulbesuche
Die Eltern sind jederzeit zu einem Kindergarten- oder Schulbesuch eingeladen. Einen offiziellen Besuchstag gibt es nicht. Bitte halten Sie sich an die Unterrichtszeiten und informieren Sie vorher die Kindergärtnerin oder die Klassenlehrerin.
Schulzahnpflege
Nach den Herbstferien findet die alljährliche schulzahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Wer sein Kind vom privaten Zahnarzt untersuchen lassen will, kann dies bis zum Ende der Herbstferien veranlassen. Bitte verlangen Sie in diesem Fall die Zahnkarte von der Kindergärtnerin bzw. der Klassenlehrperson. Lassen Sie die Untersuchung durch Ihren Zahnarzt bestätigen und bringen Sie die Karte bis Ende Oktober wieder zurück.
Einmal jährlich wird jede Klasse von einer Fachperson besucht, die eine Einführung in korrektes Zähneputzen gibt.
Turnunterricht
Kindergarten: Die Kindergärtnerinnen orientieren über die Turnbekleidung am Elternabend.
Schule: Ihr Kind sollte mit einer Turntasche / einem Turnsäckli ausgerüstet sein, welches Turnhosen und Leibchen enthält.
5./6. Klasse: Duschen ist jetzt obligatorisch; die Kinder brauchen zusätzlich ein kleines Frotteetuch.
Urlaubsgesuche
Schule und Kindergarten: Über Urlaubsgesuche entscheidet die Schulleitung. Die Gesuche müssen spätestens vier Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich eingereicht werden, damit sie entsprechend behandelt werden können.
Veloordung
Departement Bildung und Kultur
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 07
Fax: 031 822 10 45
E-Mail
Montag |
08:30 - 11:45 Uhr |
Dienstag-Donnerstag |
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08.30 - 11.45 Uhr |
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