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Informationen A - Z

Absenzen

Kann Ihr Kind aus irgendeinem Grunde den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen, bitten wir Sie, dies frühzeitig der Lehrerschaft telefonisch mitzuteilen. Somit weiss die Lehrkraft, dass Ihr Kind zu Hause ist.


Angebot der Schule

Die Kinder können sich für verschiedene Freifächer anmelden. Blockflötenunterricht, Bildnerisches Gestalten, Musik-Rhythmus-Tanz, Techn./Textiles Gestalten, Spiel + Sport, Computer. Die Angebote der Schule(Wahlfächer) sind nach der Anmeldung für das ganze Schuljahr verbindlich.


Aufgabenbetreuung

Die Aufgabenbetreuung ist in der Tagesschule integriert.

Besondere Situationen Grundsätze

Bibliothek


Ferienordnung

Die Schulkommission Wohlen (SKW) legt die Ferien der Kindergärten und Schulen fest. Der Ferienplan richtet sich nach der Stadt Bern, mit einer Ausnahme; die Sportwoche findet in der Kalenderwoche 8 statt (die der Stadt Bern in der Kalenderwoche 6).

Ferienordnung

Die angegebenen Daten bezeichnen jeweils den ersten bzw. letzten Ferientag. Schulschluss ist am Vortag nach Stundenplan

Vor den Sommerferien ist der Freitagnachmittag schulfrei.

Am Semesterende ist der letzte Freitag im Januar schulfrei .

freie Halbtage
für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler

Gemäss dem Volksschulgesetz (VSG) können Eltern ihr Kind im Verlaufe des Schuljahres ohne Entschuldigung während 5 Halbtagen von der Schule nehmen. Die Lehrerschaft muss jedoch spätestens am Vortag durch die Eltern über die Abwesenheit schriftlich oder telefonisch informiert werden.
Verbleibende Halbtage können nicht aufs nächste Schuljahr übertragen werden.
Bitte während der letzten Schulwoche vor den Sommerferien vom Bezug eines Halbtages absehen; das Fertigstellen von Arbeiten und das Aufräumen erfordert die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler.

Handy
Handys / Mobiltelefone bleiben grundsätzlich zu Hause. In begründeten Ausnahmefällen werden mit der Klassenlehrperson die nötigen Regeln abgemacht.

Hauswart

Christoph Gerber 079 544 74 64

Pflege der Kontakte zu Lehrkräften, Schüler/innen und übrigen Schulhausbenützer/innen

  • Anstellung und Führung des Reinigungspersonals
  • Pflege der Schulanlage und der Umgebung
  • Organisation der Unterhalts- und Grundreinigung
  • Bedienung und Wartung der technischen Anlagen
  • Erledigung und Organisation von Reparaturarbeiten
  • Öffnen und Schliessen der Schulanlage
  • Aufbewahrung und Herausgabe von Fundgegenständen

Liebe Eltern
Liebe Schülerinnen und Schüler

Unser Hauswartehepaar wird oft nach Schulschluss oder an Wochenenden von Schülerinnen und Schülern gestört, die ihre Hausaufgaben vergessen haben.
Damit das Hauswartehepaar ihre arbeitsfreie Zeit am Abend und an den Wochenenden ungestört geniessen kann, bitten wir alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich an folgende Zeiten zu halten:

Wochentags können vergessene Hausaufgaben bis 18:00h in Begleitung von Herrn Gerber aus den Klassenzimmern geholt werden.
Am Samstag und Sonntag bleibt das Schulhaus geschlossen.

Heilpädagogische Betreuung - Integrative Förderung

Kantonsarztamt

Der schulärztliche Dienst (Gesundheitsdienst) steht Eltern und Kindern während der gesamten Schulzeit neben dem Schularzt für Gesund­heitsfragen zur Verfügung.

Die verschiedenen Merkblätter und Informationen können auf der Internetseite des Kantons Bern heruntergeladen bzw. gelesen werden: Link erstellen : http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kaza/publikationen/schulaerztlicherdienst.html

Kindergartenverein Uettligen/Säriswil/ Möriswil

Der Kindergartenverein Uettligen/ Möriswil/ Säriswil wurde nach über 50-jährigem Bestehen per Juni 2022 aufgelöst. Trotz aktiver Werbung mussten die Vereinsaktivitäten in den letzten Jahren mangels personeller Ressourcen zunehmend reduziert werden. Der vom Kindergartenverein organisierte Patrouillendienst wird zukünftig vom Elternrat fortgeführt. Dafür sind wir sehr dankbar.

Der Kindergartenverein wurde ursprünglich zur Finanzierung des Kindergartens gegründet. Obwohl diese längst vom Staat übernommen wird, blieb der Kindergartenverein seinem Zweck der finanziellen Unterstützung der Kindergärten zugunsten unserer Kindergartenkinder stets treu. Die vielseitigen Aktivitäten und Angebote des Kindergartenvereins waren sehr beliebt. Viele von Ihnen haben den Verein unterstützt. Zum Teil weit über die Kindergartenzeit Ihrer Kinder und/ oder die ordentlichen Mitgliederbeiträge hinaus. Dafür danken wir Ihnen von ganzem Herzen.

Kommunikationswege

Im Schulalltag gibt es immer wieder Situationen, mit denen die Beteiligten nicht zufrieden sind und die besprochen werden müssen. Das Vorgehen an unserer Schule ist wie folgt:

1. Schritt: das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson suchen

2. Schritt: mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen

3. Schritt: die Schulkommission Wohlen (SKW) informieren.


Legasthenie / Logopädie

Läuse Merkblatt

Notfallplanung

Bei Feueralarm oder anderen Notfällen, die eine Evakuation des Schulhauses notwendig machen, sowie beim Eintreten eines Störfalls oder Unfalls im Kernkraftwerk (KKW) Mühleberg wird unsere Schule nach den Anweisungen des Gemeindeführungsstabes evakuiert. Zum Zeitpunkt der Auslösung eines Strahlenalarms besteht noch keine un­mittelbare Gefahr für die Umgebung.

Evakuierung Kindergarten bis 2. Klasse: Die Kinder werden von den Kindergärtnerinnen und Lehrkräften betreut, bis die Eltern oder eine andere vertraute Bezugsperson sie in Obhut nehmen können. Mit einem Informationsblatt, an den Türen der Schulhauseingänge wird abwesenden Eltern mitgeteilt, wo sich ihr Kind befindet und wo sie es abholen können.

Evakuierung 3. bis 6. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Auftrag, sich auf schnellstem Weg nach Hause zu begeben. Für die Kinder aus Säriswil wird nach Rücksprache mit den Eltern eine Lösung erarbeitet.

Wir bitten alle Familien, mit ihren Kindern vorgängig abzusprechen, wie sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen oder wohin sie gehen dürfen, wenn in so einem Moment niemand zu Hause ist.

Schularzt

Die schulärztlichen Untersuchungen finden im Kindergarten und in der 4. Klasse statt. Entsprechende Informationen erfolgen frühzeitig direkt über die Klassenlehrperson.

Schulanlage

Willkommen auf der Schulareal Uettligen
Spielen, sich begegnen und gegenseitig achten ist hier erwünscht.

Die Richtlinien zur Benützung des Schulareals sind Ende 1996 auf Ge­meindeebene überarbeitet worden.

Pictogramme

Die wichtigsten Bestimmungen entnehmen Sie bitte den verschiedenen Piktogrammen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin.
Spezielle Weisungen welche den Hartplatz, den Rasenplatz und die Einstellhalle betreffen, sind vor Ort zu beachten.
Den Weisungen des Abwarts und seiner Stellvertreter ist Folge zu leisten.
Für Unfälle und Schäden an den Anlagen haften die Benützer, resp. deren gesetzliche Vertreter.

Schulbesuche

Die Eltern sind jederzeit zu einem Kindergarten- oder Schulbesuch einge­laden. Einen offiziellen Besuchstag gibt es nicht. Bitte halten Sie sich an die Unterrichtszeiten und informieren Sie vorher die Kindergärt­nerin oder die Klassenlehrerin.

Schulsozialarbeit

Schulwegsicherheit

Schulzahnpflege

Nach den Herbstferien findet die alljährliche schulzahnärztliche Reihen­untersuchung statt. Wer sein Kind vom privaten Zahnarzt untersuchen lassen will, kann dies bis zum Ende der Herbstferien veranlassen. Bitte verlangen Sie in diesem Fall die Zahnkarte von der Kindergärtnerin bzw. der Klassenlehrperson. Lassen Sie die Unter­suchung durch Ihren Zahnarzt bestätigen und bringen Sie die Karte bis Ende Oktober wieder zurück.

Einmal jährlich wird jede Klasse von einer Fachperson besucht, die eine Einführung in korrektes Zähneputzen gibt.

Turnunterricht

Kindergarten: Die Kindergärtnerinnen orientieren über die Turnbeklei­dung am Elternabend.

Schule: Ihr Kind sollte mit einer Turntasche / einem Turnsäckli ausgerüs­tet sein, welches Turnhosen und Leibchen enthält. 

5./6. Klasse: Duschen ist jetzt obligatorisch; die Kinder brauchen zusätzlich ein kleines Frotteetuch.

Urlaubsgesuche

Schule und Kindergarten: Über Urlaubsgesuche entscheidet die Schulleitung. Die Gesu­che müssen spätestens vier Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich ein­gereicht werden, damit sie entsprechend behandelt werden können.

Veloordung

  • Schülerinnen und Schüler, die in geringer Distanz zum Schulareal wohnen, gehen generell zu Fuss zur Schule und haben kein Recht auf einen Veloparkplatz.
  • Wer in grosser Distanz zur Schule wohnt, kann bei der Klassenlehrperson einen Veloparkplatz beantragen. Das Abschätzen dieser Distanz und die daraus entstehende Berechtigung obliegen in jedem Fall der Lehrperson bzw. der Schulleitung.
  • In begründeten Fällen können mit einem Gesuch an die Klassenlehrperson auch für einzelne Tage Veloparkplätze bestellt werden (z. B. kurze Mittagspause etc.).
  • Die Anzahl der Velo-Abstellplätze ist begrenzt; es besteht deshalb kein automatischer Anspruch auf einen solchen Platz.
  • Die Schulleitung bestimmt das Kontingent der Abstellplätze für diese Sonderregelung und auch für die Anzahl zuweisbarer Plätze pro Klasse.
  • In Streitfällen entscheidet immer die Schulleitung!

Werte und Regeln

Wir teilen in unserem Schulhaus den gleichen Arbeits- und Lebensraum.
In unserem Schulhaus gelten diese Werte und Regeln:

  •  Ich akzeptiere andere, wie sie sind. Ich verhalte mich anderen gegenüber fair.
  • Ich trage Sorge zu Material, Mobiliar und Pflanzen im Schulhaus und auf dem Areal. Falls ich etwas beschädige, melde ich es der Lehrperson.
  • Ich halte mich an die Öffnungszeiten des Schulhauses entsprechend meinem Stundenplan.
  • Wenn ich nicht in der Tagesschule angemeldet bin, verbringe ich den Mittag zu Hause und betrete frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulareal.
  • Nach dem Unterricht werden die Klassenzimmer abgeschlossen, vergessene Aufgaben können nur in Begleitung einer Lehrperson geholt werden.
  • Ich parkiere mein Fahrrad beim zugeteilten Veloständer. Mein Trottinett stelle ich in den zugeteilten Trottinettständer.
  • Ich trage Hausschuhe in den Schulräumen.
  • Ich esse und trinke draussen. Im Klassenzimmer entscheidet die Lehrperson.
  • In den Gängen verhalte ich mich während der Unterrichtszeiten ruhig.
  • Ich gehe in der grossen Pause nach draussen und betrete das Schulhaus, wenn die Pause zu Ende ist.
  • Mobiltelefone und elektronische Mediengeräte lasse ich zu Hause.


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Adresse

Departement Bildung und Kultur
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
Tel.: 031 828 81 07
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag-Donnerstag

08:30 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Freitag

08.30 - 11.45 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

 

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